Rz. 464

Das Vereinfachte Ertragswertverfahren ist das nach § 199 Abs. 2 BewG für steuerliche Zwecke vorgesehene Verfahren zur Bewertung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften (§ 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG), nicht notierten Anteilen von Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen der freien Berufe und ist ein wesentlicher Teil der Bewertung von Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer.

 

Rz. 465

Das vereinfachte Ertragswertverfahren basiert nach § 200 BewG auf einer Kapitalisierung des Jahresertrags sowie der Berücksichtigung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens und weiteren Vermögens.

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