Rz. 174

Nachdem alle beA-Karten vorliegen, muss das beA noch eingerichtet werden.

Zunächst muss an jedem Arbeitsplatz, der mit dem beA arbeiten soll, das Softwareprogramm "ClientSecurity" über die beA-Website installiert werden. Beim Austausch eines alten mit einem neuen Computer darf die Neuinstallierung nicht vergessen werden.

Für jeden Benutzer, der mit dem beA arbeiten soll, ist einmalig über die Website die Einrichtung seines Sicherheitstoken (beA-Karte) erforderlich.

Die Einrichtung der beA-Karten muss in der richtigen Reihenfolge erfolgen:

Der RA als Postfachinhaber muss zunächst die Erstregistrierung in seinem eigenen Postfach durchführen.
Erst danach können Mitarbeiter oder andere Kollegen dem beA-Konto des Postfachbesitzers mit unterschiedlichen Rechten zugewiesen werden.
Soll ein Kollege zugewiesen werden (z.B. als Urlaubs- oder ständiger Vertreter) so ist ferner erforderlich, dass dieser sich bereits vor der Zuordnung selbst in seinem eigenen beA-Postfach erstregistriert hat.

1. Erstregistrierung des Postfachinhabers

 

Rz. 175

Die Erstregistrierung des Postfachinhabers erfolgt in folgenden Schritten:

Aufruf der Website www.bea-brak.de.
Auf der Hauptseite den Punkt "Erstregistrierung für Benutzer mit eigenem Postfach" auswählen.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer (Creative Commons CC BY 3.0 DE)

Danach startet die Benutzer-Authentifizierung und die entsprechende beA-Karte (Sicherheits-Token) muss in den Kartenleser gesteckt werden. Es erscheint ein neues Fenster, wo noch einmal die Karteninformation (Name des Karteninhabers und Ablaufdatum) erscheint. Die beA-Karte muss hier aktiv durch Anklicken ausgewählt werden.
Im Folgenden können eine oder mehrere Sicherheitsfragen und -antworten hinterlegt werden, die für evtl. Supportanfragen benötigt werden. Die Hinterlegung mindestens einer Sicherheitsfrage ist daher zwingend erforderlich.
Die Hinterlegung einer E-Mail-Adresse ist als letzter Schritt optional. Eine E-Mail-Adresse kann auch noch nach der Anmeldung im beA nachträglich hinzugefügt oder auch jederzeit geändert werden.
Die Erstregistrierung ist damit abgeschlossen und das beA-Postfach kann durch den Postfachinhaber benutzt werden.

2. Hinzufügen eines Mitarbeiters ("non RA") zum beA-Postfach

 

Rz. 176

Nachdem die Erstregistrierung des Postfachinhabers erfolgreich durchgeführt worden ist, kann dieser über "Einstellungen" – "Postfachverwaltung" – dem dortigen Unterpunkt "Benutzerverwaltung" einen "neuen Mitarbeiter anlegen".

Die Benutzerdaten des Mitarbeiters wie Vor- und Nachname und Titel z.B. Rechtanwaltsfachangestellte müssen eingegeben werden.
Aus diesen Daten wierden ein verkürzter, einmaliger Benutzername und ein Kennwort für die Registrierung vom beA erzeugt, beides sollte man sich merken (z.B. BruMi35L – d0gft6Lu).
Der Postfachinhaber kann seinen Mitarbeitern unterschiedliche Rechte zuordnen (vgl. Rdn 178), lediglich das Recht zur Signatur kann einem Non-RA- Mitarbeiter (ReFa/ReNo) nicht zugeordnet werden.
Durch "Speichern" ist der neue Mitarbeiter dann im Postfach angelegt, der Vorgang ist aber erst vorbereitet aktiv.
Wie dem Postfachbesitzer muss jetzt auch dem Mitarbeiter durch eine Erstregistrierung ein Sicherheitstoken (beA-Mitarbeiterkarte) zugeordnet werden.
Dies erfolgt wiederum über die Startseite des beAs unter www.bea-brak.de. Dort muss dann aber "Erstregistrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach" ausgewählt werden.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer (Creative Commons CC BY 3.0 DE)

Im darauffolgenden Fenster müssen dann der verkürzte, einmalige Benutzername und das generierte Kennwort eingegeben werden. Falls das Kennwort vergessen worden ist, kann es jederzeit in der Benutzerverwaltung des Postfachinhabers erneut generiert werden.
Anschließend muss man den Sicherheitstoken des Mitarbeiters (beA-Karte) zuordnen. Hierfür steckt man die beA-Mitarbeiterkarte in den Kartenlesen und wählt die angezeigte Karte durch aktives Anklicken aus.
Nachfolgend muss dann wieder mindestens eine Sicherheitsfrage- und -antwort hinterlegt werden. Die Angabe einer E-Mail-Anschrift ist auch hier optional.
Nach der Erstregistrierung des Mitarbeiters muss der Postfachinhaber den Sicherheitstoken des Mitarbeiters für sein Postfach noch freischalten. Dies erfolgt über "Einstellungen" – "Postfachverwaltung" – dem dortigen Unterpunkt "Sicherheitstoken freischalten". Erst nach dieser Freischaltung erscheint das entsprechende beA-Postfach beim Mitarbeiter.
 

Praxistipp:

Obwohl die beA-Mitarbeiterkarte nur über den Account eines RA bestellt werden kann, kann der Sicherheitstoken dann für mehrere beA-Postfächer verwendet werden.

Besteht eine Sozietät aus fünf Berufsträgern, so kann die beA-Mitarbeiterkarte für alle fünf RAe benutzt werden, obwohl sie nur über das Konto eines RAs bestellt worden ist.

Es ist nunmehr sogar denkbar, dass wenn bei einer befreundeten Kanzlei kurzfristig die ReFa wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt, ein Mitarbeiter das beA-Postfach des dortigen RAs zeitweise mitbetreut. Eine Begrenzung auf den Ort ist durch das Internet nicht mehr gegeben.

3. Hinzufügen eines anderen RA zum beA-Postfach

 

Rz. 177

Das beA bi...

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