Rz. 168

Bereits seit dem 1.1.2017 besteht die Verpflichtung für RAe, Schutzschriften zur Verhinderungen eines Verfügungsbeschlusses ohne mdl. Verhandlung gem. § 944 ZPO in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nur noch in elektronischer Form über das Zentrale Schutzschriftenregister einzureichen.

Die Gerichtskosten für die Einreichung einer Schutzschrift betragen gemäß § 1 Nr. 5a Justizverwaltungskostengesetz i.V.m. Nr. 1160 KV derzeit 83,00 EUR und werden von demjenigen geschuldet, der die Schutzschrift einreicht.

Die Einreichung kann dabei auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen:

die unmittelbare Adressierung des beA- bzw. des Governikus Communikator- Postfachs des ZSSRs (im Adressverzeichnis zu finden unter "Zentrales Schutzschriftenregister") oder
die Verwendung des Online-Formulars auf der Website www.zssr.justiz.de.

Der Vorteil bei der direkten Einreichung über das beA-Postfach liegt darain, dass sämtliche Benachrichtigungen des ZSSR zeitnah an das zur Einreichung verwendete beA-Postfach elektronisch übersandt werden.

Aber auch über die Website ist ein elektronischer Versand grundsätzlich möglich. Mit der Auswahl der Formularausprägung "elektronischer Versand" entscheiden Sie sich dafür, die Einreichung bzw. Rücknahme vollständig über das Online-Formular abzuwickeln: Nach der Erfassung der vom Register benötigten Daten auf den weiteren Formularreitern müssen Sie Ihr Schutzschriftendokument mit der zugehörigen Signaturdatei (einer qualifizierten elektronischen Signatur) und etwaige weitere Anlagen auf den Server des Online-Formulars hochladen. Im letzten Arbeitsschritt erfolgt dann der elektronische Versand an das ZSSR direkt über das Formular.

 

Rz. 169

Im Folgenden wird der Vorgang Schritt-für-Schritt dargestellt:

1. Schritt

Nachdem man die Website www.zssr.justiz.de aufgerufen hat, muss man auf der Startseite sowohl das Formular als auch die Ausprägung auswählen. Bei den Formularen steht die Einreichung oder die Rücknahme einer Schutzschrift zur Auswahl. Bei der Ausprägung kann man sich dann zwischen "dem elektronischen Versand" über die Website oder "XJustiz-Download" für die Einreichung über das eigene beA-Postfach entscheiden.

Nachdem man die Auswahl mit dem Button "Übernehmen" bestätigt hat, erscheinen auf der oberen Leiste nunmehr weitere Reiter, die ausgefüllt werden müssen.

2. Schritt

Zunächst muss mindestens ein Antragsgegner erfasst werden. Dies ist unser Mandant, für den wir die Schutzschrift einreichen. Im Rahmen einer zu erwartenden einstweiligen Verfügung wäre dieser nämlich Antragsgegner.

Hierbei ist insbesondere zunächst die Rechtsform "Natürliche Person", "Organisation-juristische Personen" oder "Kanzlei" anzugeben und die Daten entsprechend einzutragen.

Im Anschluss muss die Kanzlei noch zum Antragsgegner (= Mandant) erfasst werden.

3. Schritt

Weiterhin sind Angaben zum Antragsteller einzugeben, also die gegnerische Partei, von der zu erwarten ist, dass sie zukünftig eine einstweilige Verfügung oder einen Arrest gegen unseren Mandanten erwirken will.

Hier besteht allerdings auch die Möglichkeit, ein Häkchen zu setzen, sofern der potentielle Antragsteller unbekannt ist.

4. Schritt

Ein Streitgegenstand muss zwingend angegeben werden, kann jedoch frei formuliert werden. Es bietet sich hier an, den Gegenstand der Auseinandersetzung schlagwortartig zu bezeichnen. Das kaufmännische &-Zeichen darf dabei nicht verwendet werden.

5. Schritt

Letztlich muss der eigentliche Schutzschriftentext hochgeladen und signiert werden.

Bis zum 28.2.2017 war die Funktion einer Web-Signatur möglich, würde sodann aber deaktiviert, so dass man nunmehr das Schutzschriftendokument gesondert vorher signieren muss.

Dies funktioniert zum Beispiel mit dem Programm SecCommerce Sec Signer.

Nach Durchlaufen des Signaturprozesses erhält man dann eine sogenannte PKCS7-­Datei.

Diese wird sodann als Signaturdatei verwendet, das ursprüngliche Word-Dokument wird als Datei hochgeladen.

6. Schritt

Zum Schluss erhält man noch einmal eine Übersicht und muss anschließend die Schutzschrift auf dem Server hochladen und kann diese sodann elektronisch (über die Website) versenden.

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