Rz. 122

Die Einreichung einer Datei mit elektronischer Signatur ist insbes. für RA interessant, die viele Mahnbescheide beantragen oder die grds. ihr Mahnverfahren optimieren wollen.

 

Rz. 123

Die Kommunikation erfolgt dabei mit dem jeweiligen Gericht via beA (besonderes elek­tronisches Anwaltspostfach). Die Erschaffung einer geeigneten Datei erfolgt dabei auch über die Website www.online-mahnantrag.de oder über die entsprechende Rechtsanwalts-Komplettsoftware.

Auf der Website muss bereits bei der Versandart "Download zum Individualversand vom lokalen PC für beA-Nutzer" ausgewählt werden.

Das Ausfüllen auf der Website ist jedoch dann identisch mit dem Erstellen eines Barcodeantrages. Lediglich am Ende erhält man eine herunterladbare EDA-Datei (Elektronischer Datenaustausch-Datei) für den Weiterversand via beA.

Bei den Rechtsanwalts-Komplettsoftwarelösungen hingegen werden i.d.R. alle Informationen in ein Forderungskonto eingetragen und ein entsprechender Mahnantrag erstellt. Es erfolgt jedoch dann kein Ausdruck mehr auf den amtlichen Vordrucken, sondern es wird eine EDA-Datei gebildet, die via beA als sicherer Übertragungsweg an das zuständige Mahngericht übermittelt wird. Die meisten Programme besitzen für die Übergabe an das beA eine geeignete Schnittstelle.

 

Rz. 124

 

Praxistipp:

Für nur wenige Mahnanträge im Jahr muss sich der RA für nur diesen Zweck keine Komplettsoftwarelösung anschaffen und kann auch weiterhin über die Website www.online-mahnantrag.de die Formvorschrift der elektronischen Antragstellung erfüllen.

Grundzüge der Einrichtung und Nutzung des beAs sind gesondert in Abschnitt G. Elek­tronischer Rechtsverkehr und beA (Rdn 155 ff.) dargestellt.

 

Rz. 125

 

Wichtiger Hinweis:

Bis zur Manuskriptangabe der aktuellen Ausgabe 2018 des Allrounders stand noch nicht fest, wann das beA wieder an den Start gehen wird. Bis zur erneuten Freischaltungen können EDA-Dateien von Anwälten mit dem Governikus Communicator- einem zulässigen Drittprodukt im EGVP-Verbund- übermittelt werden.

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