Rz. 176

Nachdem die Erstregistrierung des Postfachinhabers erfolgreich durchgeführt worden ist, kann dieser über "Einstellungen" – "Postfachverwaltung" – dem dortigen Unterpunkt "Benutzerverwaltung" einen "neuen Mitarbeiter anlegen".

Die Benutzerdaten des Mitarbeiters wie Vor- und Nachname und Titel z.B. Rechtanwaltsfachangestellte müssen eingegeben werden.
Aus diesen Daten wierden ein verkürzter, einmaliger Benutzername und ein Kennwort für die Registrierung vom beA erzeugt, beides sollte man sich merken (z.B. BruMi35L – d0gft6Lu).
Der Postfachinhaber kann seinen Mitarbeitern unterschiedliche Rechte zuordnen (vgl. Rdn 178), lediglich das Recht zur Signatur kann einem Non-RA- Mitarbeiter (ReFa/ReNo) nicht zugeordnet werden.
Durch "Speichern" ist der neue Mitarbeiter dann im Postfach angelegt, der Vorgang ist aber erst vorbereitet aktiv.
Wie dem Postfachbesitzer muss jetzt auch dem Mitarbeiter durch eine Erstregistrierung ein Sicherheitstoken (beA-Mitarbeiterkarte) zugeordnet werden.
Dies erfolgt wiederum über die Startseite des beAs unter www.bea-brak.de. Dort muss dann aber "Erstregistrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach" ausgewählt werden.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer (Creative Commons CC BY 3.0 DE)

Im darauffolgenden Fenster müssen dann der verkürzte, einmalige Benutzername und das generierte Kennwort eingegeben werden. Falls das Kennwort vergessen worden ist, kann es jederzeit in der Benutzerverwaltung des Postfachinhabers erneut generiert werden.
Anschließend muss man den Sicherheitstoken des Mitarbeiters (beA-Karte) zuordnen. Hierfür steckt man die beA-Mitarbeiterkarte in den Kartenlesen und wählt die angezeigte Karte durch aktives Anklicken aus.
Nachfolgend muss dann wieder mindestens eine Sicherheitsfrage- und -antwort hinterlegt werden. Die Angabe einer E-Mail-Anschrift ist auch hier optional.
Nach der Erstregistrierung des Mitarbeiters muss der Postfachinhaber den Sicherheitstoken des Mitarbeiters für sein Postfach noch freischalten. Dies erfolgt über "Einstellungen" – "Postfachverwaltung" – dem dortigen Unterpunkt "Sicherheitstoken freischalten". Erst nach dieser Freischaltung erscheint das entsprechende beA-Postfach beim Mitarbeiter.
 

Praxistipp:

Obwohl die beA-Mitarbeiterkarte nur über den Account eines RA bestellt werden kann, kann der Sicherheitstoken dann für mehrere beA-Postfächer verwendet werden.

Besteht eine Sozietät aus fünf Berufsträgern, so kann die beA-Mitarbeiterkarte für alle fünf RAe benutzt werden, obwohl sie nur über das Konto eines RAs bestellt worden ist.

Es ist nunmehr sogar denkbar, dass wenn bei einer befreundeten Kanzlei kurzfristig die ReFa wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt, ein Mitarbeiter das beA-Postfach des dortigen RAs zeitweise mitbetreut. Eine Begrenzung auf den Ort ist durch das Internet nicht mehr gegeben.

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