Rz. 1577
Beispiel 4.17
(Der Fall ist simplifiziert.)[992]
Für das Haftungsgeschehen, bei dem A verletzt wird, ist X (versichert beim Haftpflichtversicherer V) zu 100 % verantwortlich.
A bezieht ab dem 55. Lebensjahr eine Voll-Erwerbsminderungsrente (VEM-Rente) der DRV i.H.v. 1.000 EUR. Mit Eintritt in die Regelaltersrente erhält AS dann eine Altersrente i.H.v. 900 EUR.
A (ledig, keine Kirchensteuerpflicht) hätte ohne den Unfall ein rv-pflichtiges Einkommen (brutto) von 2.116 EUR gehabt. Hiervon hätte A (RV-Beitragssatz[993] 18,9 %) monatlich 400 EUR an RV-Beiträgen an die DRV abzuführen gehabt. Nach Abzug von Steuern und SV-Abgaben wäre dem A ein Nettogehalt von 1.436 EUR verblieben.
V reguliert den Schadenfall.
Ergebnis:
A. | Situation bis zum Altersrentenbezug
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B. | Situation ab dem Altersrentenbezug
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