Rz. 136
Zu beachten sind bei der Auswertung von Verdienstbescheinigungen die unterschiedlichen Begriffe und Ausweisungen zum Einkommen:
Rz. 137
Übersicht 4.5: Einkommensbegriff
Begriff | Begriffsbestimmung | ||||||||
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Brutto-Einkommen |
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||||||||
steuerpflichtiges Einkommen |
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sozialversicherungspflichtiges Einkommen |
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Netto-Einkommen |
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Auszahlungsbetrag, Überweisungsbetrag |
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Rz. 138
Bei einem Arbeiter oder Angestellten können die ersatzpflichtigen Beträge beim Erwerbsschaden i.d.R. verhältnismäßig einfach ermittelt werden.
▪ | Häufig schafft bereits ein Blick auf die Gehaltsabrechnungen der letzten 12–36 Monate vor dem Unfall Klarheit. Instruktiv sind regelmäßig die Dezember-Verdienstbescheinigungen, da sie kumulierte Einnahmen und Abgaben (Steuer, Sozialversicherung) enthalten. Ein beim Arbeitgeber eingefordertes Jahreskonto bildet auch Neben- und Sonderleistungen ab. |
▪ | Auch die Einkommensteuerbescheide der letzten 3–5 Jahre vor dem Unfall helfen weiter. |
Rz. 139
Werden Unterlagen nur unvollständig zugänglich gemacht (z.B. Verdienstbescheinigung nur für unterjährige Zeiträume [Februar bis November] oder nur für Sommermonate incl. Urlaubsgeld), ist Skepsis hinsichtlich des Jahreseinkommen angezeigt.
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