Rz. 136

Zu beachten sind bei der Auswertung von Verdienstbescheinigungen die unterschiedlichen Begriffe und Ausweisungen zum Einkommen:

 

Rz. 137

 

Übersicht 4.5: Einkommensbegriff

Begriff Begriffsbestimmung
Brutto-Einkommen
Einkommen incl. Einkommensteuer sowie (bei Sozialversicherungspflicht) Arbeitnehmerbeiträgen[97] zur Sozialversicherung
z.T. incl. Reisespesen und Auslagenersatz
steuerpflichtiges Einkommen
Bruttoeinkommen
abzgl. steuerfreier Bezüge
zzgl. geldwerter Vorteile
sozialversicherungspflichtiges Einkommen
Bruttoeinkommen (max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
incl. geldwerter Vorteile
Netto-Einkommen
Einkommen nach Berücksichtigung der steuer- und sozialrechtlichen Abgaben ("echter" Auszahlungsbetrag)
Auszahlungsbetrag, Überweisungsbetrag
"tatsächlich" ausgezahlter Betrag
incl. Reisespesen und Auslagen
abzgl. Vorschusszahlungen und Pfändungen oder Abtretungen
u.U. abzgl. vom Arbeitgeber einbehaltener privater Versicherungsbeiträge oder Arbeitgeberdarlehen
 

Rz. 138

Bei einem Arbeiter oder Angestellten können die ersatzpflichtigen Beträge beim Erwerbsschaden i.d.R. verhältnismäßig einfach ermittelt werden.

Häufig schafft bereits ein Blick auf die Gehaltsabrechnungen der letzten 12–36 Monate vor dem Unfall Klarheit. Instruktiv sind regelmäßig die Dezember-Verdienstbescheinigungen, da sie kumulierte Einnahmen und Abgaben (Steuer, Sozialversicherung) enthalten.

Ein beim Arbeitgeber eingefordertes Jahreskonto bildet auch Neben- und Sonderleistungen ab.

Auch die Einkommensteuerbescheide der letzten 3–5 Jahre vor dem Unfall helfen weiter.
 

Rz. 139

Werden Unterlagen nur unvollständig zugänglich gemacht (z.B. Verdienstbescheinigung nur für unterjährige Zeiträume [Februar bis November] oder nur für Sommermonate incl. Urlaubsgeld), ist Skepsis hinsichtlich des Jahreseinkommen angezeigt.

[97] Beim Arbeitgeberregress erstreckt sich begrifflich das Bruttoeinkommen auch auf die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

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