Rz. 948

 

Hinweis

Zum Krankengeld weiter oben (siehe Rn 706 ff.).

 

Rz. 949

Wird ein Kind vor dem vollendeten 12. Lebensjahr verletzt und bleibt ein Elternteil zur Betreuung des verletzten Kindes der Arbeit fern, ist dem einen Verdienstausfall erleidenden Elternteil Kinderpflege-Verletztengeld (wie in der Krankenversicherung, § 45 SGB V) zu zahlen. Der Anspruch ist auf maximal 10 Tage (bei Alleinerziehenden 20 Tage) beschränkt.

 

Rz. 950

Kongruenz könnte allenfalls zu vermehrten Bedürfnissen des verletzten Kindes bestehen (siehe Rn 706 ff.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge