Rz. 1852
Das Einkommen variiert. Die Höhe der Alimentation (Gehalt) wird bestimmt
▪ | zum einen durch berufliche Fortentwicklung, |
▪ | zum anderen auch durch sich ändernde persönliche Umstände (Älterwerden, Familienstand, Kinderzahl). Bei Veränderungen im familiären Bereich kann das Gehalt daher auch sinken (z.B. durch Scheidung oder Wegzug von Kindern). |
Rz. 1853
Beamte erhalten neben dem Monatsgehalt ebenfalls Sonderleistungen ähnlich wie Arbeitnehmer (im Detail siehe Rn 135 ff.). Hervorzuheben ist, dass in den letzten Jahren Sonderleistungen nicht mehr dynamisiert (Weihnachtsgeld) oder sogar gestrichen (Urlaubsgeld) wurden. Auch treten bei den Sonderleistungen Unterschiede zwischen Bundesbeamten und Länderbeamten zutage; es gilt hier kein einheitliches Besoldungsrecht mehr (siehe Rn 1887).
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