Rz. 62

Wird ein Erbteil verkauft, hat der Käufer wegen der Entgeltlichkeit Anschaffungskosten und der Verkäufer einen Veräußerungserlös.[61] Es kann mithin auch bei Nachlassgegenständen des Privatvermögens zu einem einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn, etwa einer Spekulationsbesteuerung i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, kommen (siehe § 12 Rdn 2 ff.>).

 

Hinweis

Die Ausschlagung der Erbschaft gegen eine Abfindung steht einem Verkauf des Erbteils gleich.[62]

 

Rz. 63

Gehört beim Verkauf eines Erbteils zum Nachlass nur Privatvermögen, führt der Käufer – mangels unentgeltlichen Erwerbs – die Absetzung für Abnutzung des Verkäufers (Rechtsvorgänger) gem. § 11d Abs. 1 EStDV nicht fort. Vielmehr ermittelt der Käufer bei einer vermieteten Nachlassimmobilie (wie bei einem regulären Immobilienkauf) die Bemessungsgrundlage für seine Abschreibung für Abnutzung i.S.d. § 7 EStG nach seinen hierauf fallenden Anschaffungskosten.[63] Die anderen Miterben führen daneben die Abschreibung des Erblassers (anteilig) fort, § 11d Abs. 1 EStDV.

 

Rz. 64

Die Ermittlung des auf den abschreiberelevanten Nachlassgestand (z.B. fremdvermietete Immobilie) betreffenden Veräußerungserlöses – also der Anschaffungskosten i.S.d. § 7 EStG – basiert auf dessen Zurechnung zu den einzelnen Nachlassgegenständen nach dem Verhältnis ihrer Verkehrswerte. Für diese Aufteilung der Anschaffungskosten des Erbteils kann eine nach außen hin erkennbare Zuordnung der Anschaffungskosten durch die Erben erfolgen, soweit die Aufteilung nicht zu einer unangemessenen wertmäßigen Berücksichtigung der einzelnen Wirtschaftsgüter gehört.[64]

[61] BMF-Schreiben v. 11.1.2006, BStBl I 2006, 253, Rn 37.
[63] BMF-Schreiben v. 11.1.2006, BStBl I 2006, 253, Rn 41.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge