Rz. 12

Üblicherweise beschränkt sich die Deckungsanfrage durch die Rechtsanwaltskanzlei zunächst auf die formlose Übersendung aussagekräftiger Anlagen an den RSV. Das nachfolgende Schema[9] soll verdeutlichen, in welchen Schritten der Schadenssachbearbeiter den Deckungsschutz prüft und welche Kenntnisse ihm hierbei abverlangt werden. Dies wird in der Praxis nicht immer hinreichend deutlich. Insoweit kommt es vonseiten der Rechtsanwaltskanzleien nicht selten zu Unmutsäußerungen, wenn der Sachbearbeiter weitere Informationen erbittet, weil sich der Kanzlei der Hintergrund der Anfrage nicht erschließt. Der Rechtsanwalt fühlt sich gegängelt. Der Sachbearbeiter dagegen ist den strengen Maßstäben der eigenen Revision ausgesetzt.

Abbildung: Ablaufschema der Deckungsprüfung

[9] Kozik, angelehnt an die Seminarvortragsfolie "Der Rechtsanwalt und die Rechtsschutzversicherung".

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