Rz. 90

Muster 4.14: Unfall und Behandlungsinfektion

 

Muster 4.14: Unfall und Behandlungsinfektion

_________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG

_________________________ (Anschrift)

Schaden-Nr.: _________________________

_________________________ (Anrede),

in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom _________________________, in dem Sie es ablehnen, auch Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der mitversicherten Söhne wegen einer möglichen vorgeburtlichen Infektion mit Hepatitis zu gewähren. Entgegen Ihrer Auffassung ist vorliegend Deckungsschutz zu erteilen, weil die Hepatitis-Infektion der Söhne nicht einen Versicherungsfall i.S.d. § 14 Abs. 1 ARB 75 darstellt. Gemäß der Folgeereignistheorie ist nicht auf das Kausalereignis des Unfallgeschehens, sondern auf das Folgeereignis abzustellen, welches dem Eintritt des Verletzungszustandes entspricht. Mithin handelt es sich bei dem Folgeereignis der Hepatitis-Infektion um eine neuerliche Rechtsgutverletzung eines anderen Rechtsgutträgers und damit um ein eigenständiges Schadensereignis (OLG Karlsruhe Urt. v. 21.8.1997 – 12 U 145/07 –, NJW-RR 1998, 1107).

Ich darf Sie daher abschließend höflich auffordern, Deckungsschutz im konkreten Fall

bis spätestens zum _________________________ zu erteilen.

Freundliche Grüße

(Rechtsanwalt)

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