Rz. 180

Im Beispielfall (siehe Rdn 16) folgt das Finanzamt dem Antrag der Steuerpflichtigen auf Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheides und ihrem Einspruch nicht. Es meint, dass es für M und F auf der Hand gelegen hätte, die Unfallkosten bereits in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten aufzuführen. Denn sie hätten ja für das Jahr 2017 in ihrer Steuererklärung die Berücksichtigung von Steuerberatungskosten i.H.v. 8,90 EUR verlangt für ein Buch "Wie trickse ich den Fiskus aus", das auf diese Abzugsmöglichkeit hinweise.

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