Rz. 15

Die Absicht, einer polizeilichen Überprüfung, insbesondere einer Blutalkoholbestimmung, zu entgehen, schließt Fahrlässigkeit nicht aus (OLG Saarbrücken zfs 1996, 234; OLG Bamberg NZV 2019, 154). Vor allem kann aus der Polizeiflucht dann nicht auf Vorsatz geschlossen werden, wenn sich der Täter möglicherweise wegen anderer Verkehrsverstöße der Feststellungen entziehen wollte (OLG Hamm zfs 1999, 217).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge