Rz. 1

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist in hohem Maße durch die gerichtliche bzw. teilweise vorgerichtliche Praxis bestimmt, und nur in rudimentärem Umfang finden sich in den zugehörigen Gesetzen Hinweise und Hilfestellungen für die Verfahrensbeteiligten. Umso wichtiger ist es demnach für den Verteidiger, sich wenigstens zu bestimmten Eckpunkten an Formulierungshilfen orientieren zu können. Solche sind in verschiedenen Büchern und Sammlungen, aber auch im Internet zu finden, doch eine Übernahme von solchen Vorlagen, sei es teilweise oder im Ganzen, ist nur nach sorgfältiger eigener Prüfung zu empfehlen. Denn letzten Endes sind alle Mustertexte und Formulierungshilfen, so auch in diesem Werk, lediglich subjektiv gefärbte Vorschläge eines praxiserfahrenen Autors, deren Erfolg in der Praxis aber stets noch vom jeweils zuständigen Richter und natürlich von den Nuancen des eigenen Falles abhängt, so dass nur dieser konkrete Fall und seine Subsumtion für den Erfolg der Verteidigung maßgeblich sein können. Die in den Fachzeitschriften und Datenbanken veröffentlichten Entscheidungen sowohl der Tatsachen- als auch der Rechtsbeschwerdeinstanz zeigen auch ganz klar, dass der Verteidiger immer mit abweichenden Entscheidungen rechnen muss, die nicht zwingend mit der Ansicht selbst mehrerer anderer Oberlandesgerichte übereinstimmen müssen. Dies ist nun einmal Bestandteil der richterlichen Unabhängigkeit und sorgt in Bußgeldsachen bisweilen für deutlich divergierende Beschlüsse und Urteile. Aus diesem Gesichtspunkt heraus sollen auch die im Folgenden angebotenen Anschreiben, Schriftsätze, Anträge und Formulierungshilfen als Vorschläge gedacht sein, die dem Verteidiger als Rechtsanwender Impulse und Ideen geben können, keinesfalls aber die Eigenschaft der Allgemeingültigkeit oder vollständigen Richtigkeit für sich beanspruchen – auch weil das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht mitunter einer extremen Dynamik unterworfen ist, etwa im Bereich der Akteneinsicht oder der Messverfahren.

 

Rz. 2

Ausgehend vom normalen Ablauf eines Bußgeldverfahrens sollen die dort vorzunehmenden Schritte gegenüber der Verwaltungsbehörde, dem Amtsgericht und schließlich dem Oberlandesgericht beleuchtet werden. Besonders hinzuweisen ist dabei darauf, dass die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung und gebührenrechtliche Aspekte einem gesonderten Kapitel dieses Abschnitts vorbehalten sind.

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