Rz. 7

Hat das Gericht trotz des rechtzeitig erhobenen Widerspruchs des Betroffenen per Beschluss entschieden, ist die Rechtsbeschwerde ohne Rücksicht auf die Höhe der verhängten Geldbuße ohne Weiteres zulässig. Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass der Betroffene über die Widerspruchsmöglichkeit belehrt werden muss, regelt aber nicht den Fall, dass die Belehrung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist. War dies der Fall, lässt die Rechtsprechung in entsprechender Anwendung des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 OWiG die Rechtsbeschwerde durch Analogie zugunsten des Betroffenen zu (OLG Düsseldorf DAR 1999, 129).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge