Rz. 14

Das Gericht muss darüber belehren, dass im Falle einer zulässigen Beschlussentscheidung die Rechtsbeschwerde ausgeschlossen ist (BayObLG DAR 1981, 388).

 

Rz. 15

 

Tipp

Ist die in § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG vorgeschriebene Belehrung nicht oder nur unvollständig, fehlerhaft oder irreführend erfolgt, ist in entsprechender Anwendung des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 OWiG die Rechtsbeschwerde zulässig (OLG Düsseldorf DAR 1999, 129).

 

Rz. 16

Die Belehrungspflicht entfällt, wenn die Anregung zur Beschlussentscheidung von dem Betroffenen oder seinem Verteidiger ausgegangen ist (OLG Hamm NZV 1993, 324).

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