Rz. 177

Zwischen F und M ist das Ehescheidungsverfahren anhängig. F ist mit den beiden Kindern während einer Geschäftsreise des M aus der Ehewohnung ausgezogen. Sie hat nur die Einrichtung der Kinderzimmer und die notwendigsten Gebrauchsgegenstände mitgenommen, weil sie zunächst zu ihren Eltern gezogen ist. Eine Verständigung über die Aufteilung der Haushaltsgegenstände war nicht zu erreichen. F ist sich unklar darüber, wie sich der verbliebene Hausrat zusammensetzt, M weiß nicht genau, welche Gegenstände F bereits mitgenommen hat. F hatte bei Eheschließung Aussteuer in Form einer Schlafzimmereinrichtung sowie Bett-/Tischwäsche und Geschirr. Während der Ehe sind einige Antiquitäten angeschafft worden, über deren Wert die Parteien unterschiedlicher Auffassung sind.

F möchte eine "gerechte" Aufteilung des Haushaltes.

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