Rz. 165
§ 794 ZPO – Weitere Vollstreckungstitel
(1) | 1Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:
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Rz. 166
Den Prozessvergleich (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) zeichnet eine Doppelnatur aus:
▪ | Er ist der Form nach eine Prozesshandlung, deren Wirksamkeit sich nach dem jeweiligen Verfahrensrecht bestimmt (Rdn 175 ff.), |
▪ | jedoch dem Inhalt nach ein materiell-rechtlicher Vertrag i.S.d. § 779 BGB, auf den die privatrechtlichen Bestimmungen anzuwenden sind.[171] |
Rz. 167
Der Zivilprozess bietet drei verschiedene Formen des Zustandekommens des gerichtlichen Vergleichs (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) an:
▪ | Protokollierung in der mündlichen Verhandlung gemäß §§ 159 ff. ZPO, |
▪ | die von beiden Parteien vorgenommene Unterbreitung eines schriftlichen Vergleichsvorschlags an das Gericht (§ 278 Abs. 6 S. 1 1. Alt. ZPO) und |
▪ | die schriftliche Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags durch die Parteien (§ 278 Abs. 6 S. 1 2. Alt. ZPO). |
Rz. 168
Im Fall des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ergibt sich der Vergleich aus der Protokollierung selbst, in den Fällen des § 278 VI ZPO stellt das Gericht den Vergleich durch Beschluss fest.
Rz. 169
Der Prozessvergleich beendet zeitgleich mit dem materiellen Parteienstreit auch den Prozess.[172] Soweit die Vergleichsregelung reicht, ist den Parteien jedes Zurückgreifen auf die zuvor eingenommenen Standpunkte rechtlich verwehrt.[173]
Rz. 170
Mangels anderweitiger Vereinbarungen ist der titulierte Anspruch sofort fällig.[174]
Rz. 171
Die Erfüllung der Vergleichsforderung kann grundsätzlich auch durch Aufrechnung mit einer Schuldnerforderung erfolgen, die sich der Schuldner zu diesem Zwecke erst beschafft hat.[175] Die Aufrechnung kann jedoch im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen.[176]
I. Vergleichstext
Rz. 172
Beispiel 3.2
Kurt Hauser (K) wird am 15.4.2017 bei einem Schadenereignis (z.B. Verkehrsunfall, Arztfehler) verletzt. K verklagt den Schädiger Berthold Meier (B). Vor Gericht wird ein Vergleich geschlossen.
Rz. 173
Als den Schadenfall abschließende Erklärung kann beispielsweise folgendes Muster Verwendung finden:
Muster 1: Übersicht 3.1: Gerichtlicher Vergleich
Übersicht 3.1: Gerichtlicher Vergleich
1. | Der Beklagte zahlt aufgrund des Haftpflichtgeschehens _________________________ ([Verkehrs-]Unfall[177]) vom _________________________ auf der _________________________-Straße in _________________________ an den Kläger _________________________ (Vorname und Name des Zahlungsempfängers) über den bereits frei verrechenbar gezahlten Vorschussbetrag i.H.v. _________________________ EUR hinaus einen weiteren Betrag von _________________________ EUR. | ||
2. |
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