Rz. 617

Muster 3.49: Antrag auf Weiterbeschäftigung

 

Muster 3.49: Antrag auf Weiterbeschäftigung

An das Arbeitsgericht

_________________________

Ort, Datum

Geschäftszeichen Kündigungsschutzverfahren:

Einstweiliges Verfügungsverfahren zur Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG

des

_________________________

– Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

_________________________ GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________

– Antragsgegnerin –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

Namens und im Auftrag des Antragstellers leiten wir ein einstweiliges Verfügungsverfahren ein und beantragen,

der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise unter Abkürzung der Ladungs- und Einlassungsfrist – aufzugeben, den Antragsteller bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Bedingungen im Betrieb der Antragsgegnerin in _________________________ als Sachbearbeiter Schadensregulierung Inland weiterzubeschäftigen.[1354]

Begründung

Der Antragsteller ist bei der Antragsgegnerin seit dem _________________________ auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom _________________________ als Sachbearbeiter Schadensregulierung Inland im Betrieb in _________________________ beschäftigt. Der Antragsteller bezieht ein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt in Höhe von EUR _________________________.

 
Glaubhaftmachung: Vorlage des Arbeitsvertrags vom _________________________, in Kopie zu den Akten gereicht als – Anlage AS 1 –

Mit Schreiben vom _________________________, dem Antragsteller zugegangen am _________________________, kündigte die Antragsgegnerin das Anstellungsverhältnis ordentlich aus betriebsbedingten Gründen zum _________________________.[1355]

 
Glaubhaftmachung: Vorlage der Kündigung vom _________________________, in Kopie zu den Akten gereicht als – ­Anlage AS 2 –

Bei der Antragsgegnerin ist ein Betriebsrat gebildet. Den Betriebsrat hat die Antragsgegnerin vor Ausspruch der Kündigung angehört. Als Grund für die Kündigung gab die Antragsgegnerin den Wegfall des Arbeitsplatzes des Antragstellers an. Grund für den Wegfall des Arbeitsplatzes sei die autonome unternehmerische Entscheidung, die Aufgaben in der Schadensregulierung Inland statt wie bislang mit fünf Mitarbeitern künftig nur noch mit drei Mitarbeitern durchzuführen. Weiter hat die Antragsgegnerin angenommen, der Antragsteller sei aufgrund seiner Sozialdaten am wenigsten schutzbedürftig, und folglich sei sein Arbeitsverhältnis zu kündigen.

 
Glaubhaftmachung: Vorlage der Anhörung vom _________________________, in Kopie zu den Akten gereicht als – ­ Anlage AS 3 –

Der Betriebsrat hat der Kündigung gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 1 und 3 BetrVG frist- und ordnungsgemäß widersprochen. In seinem Widerspruch führt der Betriebsrat aus, dass der Antragsteller nicht, wie vom Antragsgegner behauptet, dem Betrieb seit fünf Jahren angehört, sondern vielmehr bereits seit 15 Jahren. Von daher war nicht das Arbeitsverhältnis des Antragstellers, sondern das des weiteren Sachbearbeiters Schadensregulierung Inland, Herrn _________________________, zu kündigen. Ferner verweist der Betriebsrat auf eine freie Stelle in der Schadensregulierung Ausland der Antragsgegnerin.

 
Glaubhaftmachung: Vorlage des Widerspruchs vom _________________________, in Kopie zu den Akten gereicht als – Anlage AS 4 –

Der Antragsteller hat durch seine Verfahrensbevollmächtigten mit Schriftsatz vom _________________________ Kündigungsschutzklage erhoben (Az _________________________) und zugleich seine Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG verlangt.[1356]

 
Glaubhaftmachung: Beiziehung der Kündigungsschutzakte des Arbeitsgerichts, AZ _________________________

Folglich kann der Antragsteller Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG verlangen.

Die Antragsgegnerin hat mit Schreiben vom _________________________ erklärt, eine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen sei ihr nicht möglich.

 
Glaubhaftmachung: Vorlage des Schreibens vom _________________________, in Kopie zu den Akten gereicht als – Anlage AS 5 –

Gütetermin findet in der Kündigungsschutzklage erst am _________________________ statt. Mit einer Kammerverhandlung ist nach Auskunft der _________________________ Kammer des Arbeitsgerichts erst frühestens im _________________________ zu rechnen.

 
Glaubhaftmachung: Beiziehung der Kündigungsschutzakte des Arbeitsgerichts, AZ _________________________ Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers – Anlage AS 6 –

Wenngleich es auf das Vorliegen eines Verfügungsgrundes nicht ankommt (vgl. nur Sächsisches LAG 1.8.2014 – 2 SaGa 10/14, BeckRS 2014, 72230; LAG Hamburg 14.9.1992 – 2 Sa 50/92, NZA 1993, 140; LAG Köln, 2.8.1984 – 5 Ta 133/84, NZA 1984, 300), ist mithin auch ein Verfügungsgrund gegeben. Dem Antragsteller ist es unter keinen Umständen zuzumuten ist, über mehrere Monate hinweg nicht beschäftigt z...

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