Rz. 352
Muster 3.13: Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 707 ZPO)
An das
_________________________gericht
in _________________________
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
In vorbezeichneter Angelegenheit bestelle ich mich laut anliegender Vollmacht für den Beklagten und beantrage:
1. | Die Zwangsvollstreckung aus dem _________________________ [Titelbezeichnung] des _________________________gerichts _________________________ vom _________________________, Az: _________________________, wird ohne [ggf. gegen] Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt. |
2. | Dem Beklagten wird für das Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt. |
Gründe:
Durch _________________________ [Titelbezeichnung] des _________________________gerichts vom _________________________ wurde der Beklagte dazu verpflichtet, an den Kläger _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen. [Ggf.: Der Titel ist gegen Sicherheitsleistung von _________________________ EUR zugunsten des/der Kläger/in vorläufig vollstreckbar.]
Beweis: | Beweis: Vorlage des _________________________ [Titels] in Kopie |
Der Kläger betreibt die Zwangsvollstreckung aus dem vorbezeichneten Titel. So hat der Gerichtsvollzieher am _________________________ folgende Gegenstände gepfändet: _________________________ [genaue Auflistung]
Die Verwertung dieser Gegenstände würde dem Schuldner [Beklagten] einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, weil _________________________
Der Beklagte, der unverschuldet die Einspruchsfrist/Berufungsfrist versäumt hat, hat Wiedereinsetzung/Wiederaufnahme beantragt/ bzw. beantragt, dass der Rechtsstreit im Nachverfahren fortgesetzt wird.
Beweis: | Wiedereinsetzungsantrag/Wiederaufnahmeantrag vom _________________________ nebst Anlagen/Antrag auf Fortsetzung im Nachverfahren vom _________________________ nebst Anlagen [alternativ: Beiziehung der Akte _________________________ ] |
Zur Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird Bezug genommen auf die anliegende Erklärung vom _________________________. Hieraus ist ersichtlich, dass der Beklagte zur Zahlung der Kosten nicht in der Lage ist, sodass der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung begründet ist (§ 707 Abs. 1 S. 2 ZPO).
Rechtsanwalt
Anlagen: _________________________
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