Rz. 352

Muster 3.13: Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 707 ZPO)

 

Muster 3.13: Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 707 ZPO)

An das

_________________________gericht

in _________________________

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

In vorbezeichneter Angelegenheit bestelle ich mich laut anliegender Vollmacht für den Beklagten und beantrage:

1. Die Zwangsvollstreckung aus dem _________________________ [Titelbezeichnung] des _________________________gerichts _________________________ vom _________________________, Az: _________________________, wird ohne [ggf. gegen] Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt.
2. Dem Beklagten wird für das Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt.

Gründe:

Durch _________________________ [Titelbezeichnung] des _________________________gerichts vom _________________________ wurde der Beklagte dazu verpflichtet, an den Kläger _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen. [Ggf.: Der Titel ist gegen Sicherheitsleistung von _________________________ EUR zugunsten des/der Kläger/in vorläufig vollstreckbar.]

 
  Beweis: Beweis: Vorlage des _________________________ [Titels] in Kopie

Der Kläger betreibt die Zwangsvollstreckung aus dem vorbezeichneten Titel. So hat der Gerichtsvollzieher am _________________________ folgende Gegenstände gepfändet: _________________________ [genaue Auflistung]

Die Verwertung dieser Gegenstände würde dem Schuldner [Beklagten] einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, weil _________________________

Der Beklagte, der unverschuldet die Einspruchsfrist/Berufungsfrist versäumt hat, hat Wiedereinsetzung/Wiederaufnahme beantragt/ bzw. beantragt, dass der Rechtsstreit im Nachverfahren fortgesetzt wird.

 
  Beweis: Wiedereinsetzungsantrag/Wiederaufnahmeantrag vom _________________________ nebst Anlagen/Antrag auf Fortsetzung im Nachverfahren vom _________________________ nebst Anlagen [alternativ: Beiziehung der Akte _________________________ ]

Zur Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird Bezug genommen auf die anliegende Erklärung vom _________________________. Hieraus ist ersichtlich, dass der Beklagte zur Zahlung der Kosten nicht in der Lage ist, sodass der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung begründet ist (§ 707 Abs. 1 S. 2 ZPO).

Rechtsanwalt

Anlagen: _________________________

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