Rz. 345

Muster 3.6: Antrag auf Verfahrenskostenstundung im Verbraucherinsolvenzverfahren

 

Muster 3.6: Antrag auf Verfahrenskostenstundung im Verbraucherinsolvenzverfahren

An das

Amtsgericht

– Insolvenzgericht – _________________________

Antragsteller/in

Name: _________________________

Vorname: _________________________

Straße: _________________________

PLZ und Ort: _________________________

Namens und in Vollmacht des/der Schuldners/in beantrage ich

 
  für das Verbraucherinsolvenzverfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung die Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a Abs. 1 InsO.

Zugleich beantrage ich,

 
  den Unterzeichner als Rechtsanwalt beizuordnen.

Begründung:

Das Vermögen des Schuldners reicht aller Voraussicht nach nicht aus, um die Verfahrenskosten über den Schuldenbereinigungsplan, des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und des Verfahrens zur Restschuldbefreiung zu decken.

Nach § 4a Abs. 1 InsO erklärt der Schuldner in der Anlage, dass Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO nicht vorliegen. Er ist weder wegen einer Insolvenzstraftat nach §§ 283283c StGB rechtskräftig verurteilt, noch ist ihm die Restschuldbefreiung in den letzten 10 Jahren erteilt bzw. nach §§ 296, 297 InsO versagt worden.

Dem Schuldner ist bekannt, dass die Stundung nur dann bewilligt werden kann, wenn die entstehenden Verfahrenskosten weder aus seinem Vermögen gezahlt werden können, noch ein Dritter zur Übernahme der entstehenden Verfahrenskosten bereit ist.

Die Verfahrenskosten können aus dem Schuldnervermögen nicht erbracht werden.

Siehe beiliegende Unterlagen

Die Verfahrenskosten können von einer dritten Person (Stelle) [z.B. Verwandte] übernommen werden:

Nein
Ja, in voller Höhe
Ja, in Höhe von _________________________ EUR.

Ein Restschuldbefreiungsantrag

ist bereits gestellt.
ist beigefügt.

Die Beiordnung des Unterzeichners als Rechtsanwalt ist erforderlich, weil _________________________.

Rechtsanwalt

Anlage: Versicherung des Schuldners über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

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