
Rz. 249
Der vollständige Verzicht auf Taschengeld ist unwirksam, §§ 1360a Abs. 3, 1614 Abs. 1 BGB. Die durch gemeinsame sonstige Dispositionen und/oder Anschaffungen notwendige, gemeinsam vereinbarte Herabsetzung des Taschengeldes erscheint dagegen unbedenklich.
Rz. 250
Muster 3.12: Vereinbarung über Taschengeld 259 Nach BeckFormB FamR/ Kössinger , D.II.4.
Muster 3.12: Vereinbarung über Taschengeld[259]
Herr _________________________
und
Frau _________________________
schließen folgende Vereinbarung:
Wir sind uns beide darüber einig, dass unser gemeinsames Ziel, das im letzten Monat bezogene, gemeinsam angeschaffte Familienheim möglichst schnell, insbesondere vor der Zeit, in welcher die Ausbildung unserer Kinder einen höheren Mitteleinsatz erfordert, abzuzahlen, beiderseitigen Konsumverzicht auf anderen Bereichen erfordert. Deshalb sind wir uns darüber einig, dass – solange sich die Einkommenssituation nicht um mindestens _________________________ EUR netto monatlich verbessert – jeder von uns lediglich _________________________ EUR jährlich, somit monatlich durchschnittlich _________________________ EUR als Taschengeld für persönliche Bedürfnisse verwendet. Das nach auch im Übrigen sparsamer Haushaltsführung verbleibende Nettoeinkommen wird zunächst zum Aufbau einer "Notreserve" in Höhe von _________________________ EUR verwendet, sodann zur Tilgung unserer gemeinsamen Verbindlichkeiten bei der _________________________.
_________________________ (Unterschriften der Beteiligten)
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen