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Anfangs wurde telefonische Rechtsberatung auch in der Anwaltschaft kritisch gesehen, insbesondere auch unter Marktgesichtspunkten.

Kritisch bis negativ beurteilt van Bühren anwaltliche telefonische Rechtsberatung.[38] Zu Akzeptanz und Qualität der telefonischen Rechtsberatung ist anzuführen, dass die Zahl der Vorgänge der anwaltlichen telefonischen Rechtsberatung ständig zunimmt. Insbesondere kann auch darauf hingewiesen werden, dass die Rechtsschutzversicherungen an die Anwaltskanzleien, mit denen sie zur telefonischen Rechtsberatung kooperieren, hohe Anforderungen stellen. So wird z.B. nachgewiesene berufliche Erfahrung verlangt. Insbesondere aber organisieren die Rechtsschutzversicherungen ein Qualitätscontrolling, insbesondere auch durch Befragung der Versicherungsnehmer bzw. Mandanten, die telefonische Rechtsberatung in Anspruch genommen haben.[39]

Der erreichte Standard der anwaltlichen telefonischen Rechtsberatung ist sicherlich nicht der Endstand im Bereich dieses Rechtsservice. Inzwischen gibt es Ansätze am Markt, die telefonische Rechtsberatung dahin zu erweitern, dass telefonische Rechtsberatung kombiniert wird mit Inkasso. Dies ist so zu organisieren, dass in dem Fall, in dem Gegenstand der Beratung für den Versicherungsnehmer bzw. Mandanten eine geltend zu machende Forderung ist, dem VN angeboten wird, Forderungsinkasso zu betreiben in Kooperation mit Inkassounternehmen.

[38] Van Bühren, Rechtsrat per Telefon, Spektrum für Versicherungsrecht 2008, 3 Editorial sowie Berliner Anwaltsblatt 6/2008, 217.
[39] Vgl. auch Heinsen, Mit dem Rechtsservice-Center Kunden begeistern, VW 2008, 595.

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