Rz. 537
Die Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen dienen dem unmittelbaren Transfer der Arbeitnehmer aus Arbeit in Arbeit. Die gleichzeitige Gewährung anderer Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Wiedereingliederung ist zur Vermeidung einer Doppelförderung ausgeschlossen.
Rz. 538
Beispiel
Dazu gehören Leistungen an Arbeitnehmer im Zusammenhang mit
▪ | der Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 83 ff. SGB III) einschließlich Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 144 SGB III), Eingliederungsmaßnahmen und Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§§ 44 f. SGB III – dazu gehören auch Mobilitätshilfen) oder |
▪ | Transfer-Kug in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (§ 111 SGB III). |
Rz. 539
Hinweis
Arbeitsvermittlung (§§ 35 ff. SGB III) und die Förderung aus dem Vermittlungsbudget gemäß § 44 SGB III (hierzu können auch Mobilitätshilfen u.a. gehören) kommen erst im Anschluss an die Transfermaßnahme in Betracht.
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