Rz. 537

Die Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen dienen dem unmittelbaren Transfer der Arbeitnehmer aus Arbeit in Arbeit. Die gleichzeitige Gewährung anderer Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Wiedereingliederung ist zur Vermeidung einer Doppelförderung ausgeschlossen.

 

Rz. 538

 

Beispiel

Dazu gehören Leistungen an Arbeitnehmer im Zusammenhang mit

der Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 83 ff. SGB III) einschließlich Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 144 SGB III), Eingliederungsmaßnahmen und Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§§ 44 f. SGB III – dazu gehören auch Mobilitätshilfen) oder
Transfer-Kug in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (§ 111 SGB III).
 

Rz. 539

 

Hinweis

Arbeitsvermittlung (§§ 35 ff. SGB III) und die Förderung aus dem Vermittlungsbudget gemäß § 44 SGB III (hierzu können auch Mobilitätshilfen u.a. gehören) kommen erst im Anschluss an die Transfermaßnahme in Betracht.

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