Rz. 32
Bei der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung (vgl. §§ 1, 7 Abs. 1 LuftSiG) führen bereits geringe Zweifel zum Ausschluss der Zuverlässigkeit.[82] Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Bewährung ist die Verneinung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit regelmäßig nicht zu beanstanden.[83] Damit stellt der BayVGH im Rahmen der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit bzgl. der Relevanz von strafrechtlichen Verurteilungen klar, dass ein Bezug der Straftat zum Luftverkehr nicht erforderlich ist.[84]
Der Erwerb vermeintlich legaler psychoaktiver Substanzen (im Fall OVG Bremen: eines synthetischen Cannabinoids) durch den Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens kann Zweifel an dessen Zuverlässigkeit begründen.[85]
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