Rz. 19

In der Praxis werden insbesondere auch seitens der Rechtsschutzversicherungen Gebührenregelungen mit Anwälten angestrebt.

 

Rz. 20

Um möglichst alle sich ergebenden Regelungspunkte zu erfassen, ist es empfehlenswert, eine Vergütungsvereinbarung nach einem übersichtlichen Schema zu erstellen, das möglichst alle Tatbestände enthält.

 

Rz. 21

Nachfolgend wird ein Schema geboten als "Gebührenübersicht in Straf- und Bußgeldsachen".

Übersicht der Gebührensätze in Straf- und OWi-Sachen:

 

Anm.:

1. Die Zusatzgebühr entspricht § 84 Abs. 2 BRAGO

2. In den Sätzen ist die Grundgebühr der Nr. 4100 und 5100 VV RVG enthalten.

Strafsachen

(Mittelgebühr)

OWi-Sachen (Mittelgebühr)

(zu erwartende oder festgesetzte

Buße, vgl. Vorb. 5.1 Abs. 2 VV RVG)
unter 40,00 EUR 40,00 EUR bis 5.000,00 EUR ab 5.000,00 EUR
1 Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren ohne Zusatzgebühr gem. Nr. 4141, 5115 VV RVG 305,00 EUR 140,00 EUR 220,00 EUR 225,00 EUR
2 Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren mit Zusatzgebühr gem. Nr. 4141, 5115 VV RVG 445,00 EUR 195,00 EUR 355,00 EUR 365,00 EUR
3 Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren ohne vorbereitendes Verfahren und ohne Hauptverhandlung 305,00 EUR 140,00 EUR 220,00 EUR 255,00 EUR
4 Tätigkeit im gerichtlichen[6] Verfahren ohne vorbereitendes Verfahren, ohne Hauptverhandlung und mit Zusatzgebühr gem. Nr. 4141, 5115 VV RVG 445,00 EUR 195,00 EUR 355,00 EUR 425,00 EUR
5 Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren mit Hauptverhandlung 535,00 EUR 250,00 EUR 435,00 EUR 525,00 EUR
6 Tätigkeit im vorbereitenden und gerichtlichen Verfahren mit Zusatzgebühr gem. Nr. 4141, 5115 VV RVG 585,00 EUR 310,00 EUR 490,00 EUR 565,00 EUR
7 Tätigkeit im vorbereitenden und gerichtlichen Verfahren mit Hauptverhandlung 675,00 EUR 305,00 EUR 570,00 EUR 665,00 EUR
8 Jeder weitere Hauptverhandlungstag 230,00 EUR 110,00 EUR 215,00 EUR 270,00 EUR
[6] Verfahren (I. Instanz) vor dem AG.

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