Rz. 124

In einem nur vom Betroffenen betriebenen Rechtsmittelverfahren gilt die "reformatio in peius", soweit dort ein Fahrverbot erstmals verhängt werden soll (OLG Karlsruhe NZV 1993, 450). Auf die Revision der Staatsanwaltschaft kann allerdings auch das Rechtsbeschwerdegericht entscheiden und ein Fahrverbot erstmalig verhängen (KG NZV 2016, 441). Dagegen verstößt die Erhöhung der Geldbuße nach einer erfolgreichen Rechtsbeschwerde dann nicht gegen das Verbot der Schlechterstellung, wenn das Fahrverbot in Wegfall kommt (BGHSt 24, 11).

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