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Dem internationalen Güterrecht kommt im Erbrecht eine besondere Bedeutung zu. Die güterrechtliche Auseinandersetzung ist stets vorrangig vor der erbrechtlichen durchzuführen und kann zur Verschiebung erheblicher Nachlasswerte auf den überlebenden Ehegatten oder in den Nachlass führen. Diese Vermögentransfers sind häufig erbschaftsteuerfrei oder begünstigt. Bei Geltung deutschen Rechts für die Erbfolge kann schließlich durch die Geltung der Zugewinngemeinschaft über das Güterrecht auch der Pflichtteil der Verwandten manipuliert werden.

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