Rz. 36
▪ | Vor § 1:
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▪ | Zu § 1, Geltungsbereich: Bei AGB für den kaufmännischen Verkehr wird regelmäßig eine Klausel zur Abwehr gegnerischer AGB aufgenommen, z.B. wie folgt: "Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen." Solche Klauseln sind zulässig und verhindern im kaufmännischen Verkehr regelmäßig die Einbeziehung der AGB des Vertragspartners, vgl. BGH NJW-RR 2001, 484; BGH NJW 1985, 1838, 1839 f.; Palandt/Grüneberg, § 307 Rn 57. Gegen den einfachen Eigentumsvorbehalt des anderen Teils setzen sie sich nicht durch. | ||||||
▪ | Zu § 3, Nutzungsbefugnisse:
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▪ | Zu § 4, Preise, Versandkosten, Zahlung: Über die Versandkosten muss der Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften informiert werden, und dies, bevor er den Bestellvorgang einleitet, § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2, Abs. 6 PAngV, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 8 EGBGB (vgl. auch BGH GRUR 2010, 248 – Kamerakauf im Internet). | ||||||
▪ | Zu § 6, Nichtbelieferung durch Vorlieferanten: Es kann ein Rücktrittsrecht für den Fall der fehlenden Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten vereinbart werden. Ein solches Lösungsrecht muss aber ausdrücklich auf den Fall beschränkt sein, dass der Verwender ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, und muss klarstellen, dass die vom Verwender schuldhaft herbeigeführte Nichtbelieferung nicht zum Rücktritt berechtigt. Vgl. dazu § 2 dieses Buchs, "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (siehe § 2 Rdn 50; vgl. auch BGH NJW 1983, 1320, 1321). | ||||||
▪ | Zu § 7, Widerrufsrecht: Einzufügen ist hier eine passende Widerrufsbelehrung, die die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt. Wird die Software auf einem physischen Datenträger überlassen, ist eine Widerrufsbelehrung für Waren zu wählen. Wird die Software auf andere Weise, z.B. im Wege des Downloads überlassen, muss hierfür die entsprechende, abweichende Widerrufsbelehrung verwendet werden. Siehe dazu auch oben Rdn 32 sowie § 2 dieses Buchs, "Allgemeine Geschäftsbedingungen". | ||||||
▪ | Zu § 8, Gewährleistung:
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