Rz. 56
Wenn im Rahmen von Wartungs- und Pflegemaßnahmen nicht auszuschließen (bzw. unter der DS-GVO Teil des Auftrags, vgl. Rdn 47) ist, dass auf personenbezogene Daten zugegriffen werden kann, gelten regelmäßig die Vorschriften für die Auftragsverarbeitung entsprechend.[99] Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Auftraggeber und Auftragnehmer. Im Hinblick auf die Vertragsgestaltung ist zudem zu berücksichtigen, dass nach Art. 28 Abs. 3, 4, 9 DS-GVO insbesondere die Datenverarbeitungen, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie etwaige Unterauftragsverhältnisse festzulegen sind und der Auftrag schriftlich zur erteilen ist, wobei jedoch ebenso ein elektronisches Format – etwa als .pdf – zulässig ist, Art. 28 Abs. 9 DS-GVO.[100] Es ist dabei jedoch sicherzustellen, dass die Echtheit der Willenserklärung garantiert werden kann; eine Übermittlung des Dokuments per E-Mail ohne elektronische Signatur soll hierfür nicht genügen.[101]
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