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Unabhängig von der Unfallverursachung erfolgt durch die hinzugerufene Polizei bei einer möglichen Verletzung eines Unfallbeteiligten eine Strafanzeige von Amts wegen. Das bedeutet, dass somit zunächst gegen den Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall ermittelt wird. Dies führt selbstverständlich und nachvollziehbar bei den Mandanten zur Verunsicherung. Sätze wie "Der Unfall wurde doch von dem Anderen verursacht" oder "Der hatte doch nur eine kleine Schramme" hört der Anwalt täglich. Vielfach wird die fahrlässige Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft eingestellt und wegen der Verfolgung einer möglichen Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle abgegeben.

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