Rz. 179

Muster 23.2: Kostenausgleichungsantrag

 

Muster 23.2: Kostenausgleichungsantrag

An das _________________________gericht

in _________________________

In Sachen

_________________________ ./. _________________________

Az: _________________________

wird beantragt,

 
  die Kosten gemäß § 106 ZPO auszugleichen und dabei die nachfolgend angemeldeten Kosten zu berücksichtigen.

Weiter wird beantragt:

1. auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag ab Antragstellung mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen ist.
2. dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen und
3. alle – weiter – gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen.

Im Rahmen der Kostenfestsetzung sind für die von dem Unterzeichner vertretene Partei folgende Kosten zu berücksichtigen:

Gegenstandswert: _________________________ EUR

 
1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG _________________________ EUR
0,3-Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG _________________________ EUR
1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG _________________________ EUR
1,0-Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG[222] aus _________________________ EUR
Post- Telekommunikationsentgelte,  
Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG _________________________ EUR
konkret – Richtigkeit wird anwaltlich versichert – _________________________ EUR
Schreibauslagen VV 7000 – anwaltlich versichert –  
_________________________ Seiten zu 0,50 EUR _________________________ EUR
_________________________ Seiten zu 1,00 EUR (farbig) _________________________ EUR
_________________________ Seiten zu 0,15 EUR _________________________ EUR
_________________________ Seiten zu 0,30 EUR (farbig) _________________________ EUR
_________________________ Dateien zu 1,50 EUR, höchstens 5 EUR _________________________ EUR
_________________________ Seiten zu 0,15 EUR _________________________ EUR
Fahrtkosten, VV 7003, 7004 _________________________ EUR
Tage-/Abwesenheitsgelder, VV 7005 _________________________ EUR
Übernachtungskosten, VV 7006 _________________________ EUR
Umsatzsteuer, VV 7008 _________________________ EUR
Es wird für die von dem Unterzeichner vertretene Partei erklärt:  
Antragsteller ist vorsteuerabzugsberechtigt  
Antragsteller ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt  
Gerichtskosten – aus eigenen Mitteln verauslagt – _________________________ EUR
Zustellungskosten gem. Anlage _________________________ EUR
Bereits festgesetzt/erhalten _________________________ EUR
Summe _________________________ EUR

Es wird darauf hingewiesen, dass der Gegner nach § 106 Abs. 1 ZPO aufzufordern ist, die Berechnung seiner Kosten binnen 1 Woche einzureichen. Im Kosteninteresse des Antragstellers ist darauf hinzuweisen, dass es sich um eine gesetzliche Frist handelt, die nach § 224 Abs. 2 ZPO mangels gesetzlicher Bestimmung nicht verlängerbar ist. Aus diesem Grunde ist die Aufforderung auch zuzustellen (EB). Nach Fristablauf ist dann unmittelbar über das vorliegende Gesuch zu entscheiden.

Der Anfall der Gebühren und Auslagen ist aktenkundig und wird im Übrigen anwaltlich versichert.

Rechtsanwalt

[222] Bei abweichendem Gegenstandswert für den Vergleich durch die Einbeziehung weiterer Ansprüche.

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