Rz. 42
Muster 22.7: Rechtswahlklausel – ergänzende Wirkungsbeschränkung selbstständiger Anknüpfung von Rechten des geistigen Eigentums
Der Verkäufer haftet für das Vorhandensein etwaiger Rechte des geistigen Eigentums oder diesbezüglicher Ansprüche Dritter nur, (1) soweit derartige Rechte Dritter nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland bestehen und (2) soweit der Verkäufer bei Vertragsschluss von derartigen Rechten Kenntnis hatte oder sich diesbezüglich in grob fahrlässiger Unkenntnis befand. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Rz. 43
Die Rechtswahlvereinbarung kann ferner auch stillschweigend bzw. konkludent durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Davon ist aber nur auszugehen, wenn sich ein kollisionsrechter Gestaltungswille (konkretes Rechtswahlbewusstsein) mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrags oder aus den Umständen des Falles ergibt; die Ermittlung eines hypothetischen Parteiwillens genügt nicht.[120] Abzuwägende Indizien sind:
▪ | Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands,[121] |
▪ | ausdrückliche Bezugnahme auf Normen und Rechtsinstitute einer bestimmten Rechtsordnung (im Vertragstext,[122] in Formularen, AGB oder Nutzungsbedingungen einer Internet-Plattform, Tarifvertrag[123]), |
▪ | ausdrückliche Bezugnahme auf einen anderen Vertrag, der eine ausdrückliche Rechtswahlklausel enthält oder der eine wirtschaftlich enge Verbindung zu dem Vertrag besitzt,[124] |
▪ | übereinstimmendes Verhandeln nach ausländischem Recht vor einem deutschen Gericht,[125] übereinstimmendes Verhandeln unter deutschem Recht nach einem richterlichem Hinweis oder der Erörterung der Rechtsanwendungsfrage,[126] |
▪ | sonstige Umstände (Abschlussort, vereinbarter Erfüllungsort, Vertragssprache, Vertragswährung, Wohn- oder Gesellschaftssitz der Vertragsparteien usf.) |
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