Rz. 208

Muster 22.19: Abänderungsantrag zum Kindesunterhalt mit Hilfsantrag zur Rückzahlung zu viel gezahlten Unterhalts

 

Muster 22.19: Abänderungsantrag zum Kindesunterhalt mit Hilfsantrag zur Rückzahlung zu viel gezahlten Unterhalts

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –

_________________________

Abänderungsantrag[198]

In Sachen

des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsteller –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

Frau _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsgegnerin –

wegen: Abänderung des Kindesunterhaltstitels

Streitwert: _________________________ EUR

beantragen wir:

 
  1. den Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ zu Az: _________________________ abzuändern und festzustellen, dass der Antragsteller ab dem _________________________ nicht mehr verpflichtet ist, an die Antragsgegnerin Kindesunterhalt zu zahlen,
  2. die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ zu Az: _________________________ einstweilen ohne Sicherheitsleistung (hilfsweise: mit Sicherheitsleistung) einzustellen.

Hilfsweise für den Fall des Obsiegens,

 
  der Antragsgegnerin aufzugeben, ab dem _________________________ in Höhe von monatlich _________________________ EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über Basiszinssatz an den Antragsteller zu zahlen.

Begründung:

Dem Antragsteller ist durch Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ zu Az: _________________________ aufgegben worden, an die Antragsgegnerin Kindesunterhalt in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung war die Antragsgegnerin 19 Jahre alt und hat eine Schulausbildung absolviert. Die Antragsgegnerin hat an ihrem 20. Geburtstag geheiratet und ihre Ausbildung abgebrochen. Seither führt sie für ihren Ehemann den Haushalt und geht keiner Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit nach. Der Ehemann der Antragsgegnerin ist Geschäftsführer der _________________________ GmbH und bezieht ein respektables Einkommen von mindestens _________________________ EUR pro Monat.

 
  Beweis im Bestreitensfall: Zeugnis des Ehemannes der Antragsgegnerin, zu laden über diese

Damit entfällt die Unterhaltspflicht des Antragstellers gem. § 1608 S. 1 BGB.

Da die Antragstellerin gleichwohl aus dem Kindesunterhaltstitel weiter vollstreckt, wird die einstweilige Einstellung der Zwangvollstreckung beantragt.

 
  Zur Glaubhaftmachung dieser Angaben überreichen wir anliegende eidesstattliche Erklärung des Antragstellers vom _________________________, Anlage Ast. 1

Für den Fall des Obsiegens fordert der Antragsteller den gezahlten Unterhalt zurück (Hilfsantrag).

Die Antragsgegnerin ist mit Schreiben vom _________________________ unter Fristsetzung aufgefordert worden, auf ihre Rechte aus dem Titel _________________________ zu verzichten und die vollstreckbare Ausfertigung des Titels herauszugeben.

 
  Beweis: Schreiben der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers
    vom _________________________, Anlage Ast. 2

Dem ist sie nicht nachgekommen, so dass nunmehr die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erforderlich ist.

Wir bitten, wie beantragt zu erkennen.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Streitwert: 12facher geforderter monatlicher Differenzbetrag zwischen tituliertem Betrag und begehrtem Betrag, § 51 Abs. 1 FamGKG.

Anwaltskosten: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, keine gesonderten Gebühren für die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG.

Gerichtskosten: 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1220 KVFamGKG.

[198] In diesen Verfahren besteht Anwaltszwang, § 114 Abs. 1 FamFG, es sei denn, die Interessen eines Beteiligten werden durch das Jugendamt vertreten, § 114 Abs. 4 Nr. 2 FamFG.

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