Rz. 203

Muster 22.14: Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Verfahrenskostenvorschusses im Trennungsunterhaltsverfahren

 

Muster 22.14: Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Verfahrenskostenvorschusses im Trennungsunterhaltsverfahren

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –

_________________________

Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Verfahrenskostenvorschusses[178]

In Sachen

der Frau _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragstellerin –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

Herrn _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsgegner –

wegen: einstweiliger Anordnung nach § 246 FamFG

beantragen wir namens und in Vollmacht der Antragstellerin, aufgrund der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung,

 
  dem Antragsgegner aufzugeben, an die Antragstellerin zu Händen ihrer Prozessbevollmächtigten einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von _________________________ EUR für das Hauptsacheverfahren und in Höhe von _________________________ EUR für dieses Anordnungsverfahren zu zahlen.

Begründung:

Die Antragstellerin hat heute gegen den Antragsgegner einen gerichtlichen Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt gestellt.[179] Den Inhalt dieser Antragsschrift machen wir zum Gegenstand dieses Verfahrens. Der Antrag hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und ist nicht mutwillig. Die Antragstellerin hat neben dem geltend gemachten Anspruch auf Trennungsunterhalt einen Anspruch auf Zahlung des Verfahrenskostenvorschusses, weil sie über kein eigenes Einkommen und Vermögen verfügt.

 
  Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin, Anlage Ast. 1

Der Antragsgegner ist leistungsfähig. Er hat ein monatliches Nettoeinkommen von _________________________ EUR und verfügt über ein Wertpapierdepot bei der _________________________ Bank, auf welchem nach Kenntnis der Antragstellerin Papiere im Wert von mindestens _________________________ EUR verwahrt werden.

 
  Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin, Anlage Ast. 1

Der geltend gemachte Anspruch setzt sich wie folgt zusammen:

 
1. Hauptsacheverfahren:  
  Streitwert: _________________________ EUR
  Hieraus Gerichtskostenvorschuss: _________________________ EUR
  Hieraus 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV _________________________ EUR
  Hieraus 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV _________________________ EUR
  Auslagen _________________________ EUR
  Umsatzsteuer _________________________ EUR
2. Anordnungsverfahren:  
  Streitwert: _________________________ EUR  
  Hieraus 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV _________________________ EUR
  Auslagen _________________________ EUR
  Umsatzsteuer _________________________ EUR
3. Gesamtkosten _________________________ EUR

Wir bitten, wie beantragt zu erkennen.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Streitwert: Höhe des geforderten Prozesskostenvorschusses.

Anwaltskosten: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Die Kosten fallen zusätzlich zu den Kosten im Hauptsacheverfahren an, da eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 Nr. 1 Buchst. b RVG vorliegt.

Gerichtskosten: 1,5-Gebühr gem. Nr. 1422 KVFamGKG.

[178] In diesen Verfahren besteht kein Anwaltszwang, § 114 Abs. 4 FamFG.
[179] Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kann auch beantragt werden, wenn kein Hauptsacheverfahren anhängig ist.

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