Rz. 202

Muster 22.13: Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Anordnung

 

Muster 22.13: Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Anordnung

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –

_________________________

Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Anordnung[176]

In Sachen

_________________________ ./. _________________________

Az: _________________________

beantragen wir nunmehr für den Antragsgegner:

 
  1. den Anordnungsbeschluss des Amtsgericht _________________________ vom _________________________, Az: _________________________, aufzuheben;
  2. die Vollziehung der einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts vom _________________________, Az: _________________________, auszusetzen.

Begründung:

Dem Antragsgegner wurde mit Beschluss des hiesigen Amtsgerichts vom _________________________ unter Az: _________________________ aufgegeben, an die Antragstellerin Trennungsunterhalt in Höhe von _________________________ EUR pro Monat zu zahlen. Dies hat der Antragsgegner bisher auch getan.

Am _________________________ hat der Antragsgegner die betriebsbedingte Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zum _________________________ erhalten.

 
  Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsgegners als Anlage Ag. 1

Der Antragsgegner hat sich bisher vergeblich um einen neuen Arbeitsplatz bemüht. Als Nachweis seiner Arbeitssuche legen wir die 25 Bewerbungen, die der Antragsgegner in der Zeit vom _________________________ bis _________________________ versandt hat, als Anlage Ag. 2 zu den Akten.[177]

Der Antragsgegner erhält seit letzter Woche Arbeitslosengeld in Höhe von _________________________ EUR pro Monat, wie sich aus anliegendem Arbeitslosengeldbescheid des Arbeitsamts _________________________ vom _________________________ ergibt (Anlage Ag. 3). Hiervon in Abzug zu bringen sind 5 % berufsbedingte Aufwendungen. Zwar übt der Antragsgegner zurzeit keinen Beruf aus, er hat jedoch aufgrund seiner intensiven Stellensuche erhebliche Kosten (Portokosten, Fotokosten, Materialaufwand), so dass ein Abzug in Höhe von 5 % gerechtfertigt ist.

Trotz dieser Umstände, die der Antragstellerin bekannt sind, weil sie ihr schriftlich mitgeteilt worden sind (Schreiben der Prozessbevollmächtigten vom _________________________ als Anlage Ag. 4), vollstreckt die Antragstellerin weiter aus der einstweiligen Anordnung, indem sie eine Kontopfändung erwirkt hat (Anlage Ag. 5).

Der Beschluss ist aufzuheben, weil der Antragsgegner nicht mehr leistungsfähig ist. Die Vollziehung ist auszusetzen, weil der Antragsgegner über kein Bankguthaben mehr verfügt,

 
  Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsgegners Anlage Ag.1

und die Sache eilbedürftig ist.

Wir bitten, wie beantragt zu erkennen.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Streitwert: Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen. Dabei ist von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen, also in der Regel: 6facher geforderter monatlicher Zahlbetrag, §§ 41, 51 FamGKG.

Anwaltskosten: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV (zusätzlich zu den Gebühren der Hauptsache, § 18 Nr. 1 Buchst. b RVG, falls ein solches durchgeführt wird).

Gerichtskosten: keine weiteren

[176] In diesen Verfahren besteht kein Anwaltszwang, § 114 Abs. 4 FamFG.
[177] Zu Bewerbungsbemühungen s. Rdn 29.

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