Rz. 490

Muster 22.31: Antrag zur Geltendmachung von Scheidungsunterhalt außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens

 

Muster 22.31: Antrag zur Geltendmachung von Scheidungsunterhalt außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –

_________________________

Antrag auf Scheidungsunterhalt[319]

In Sachen

der Frau _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragstellerin –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen:

den Herrn _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsgegner –

wegen: _________________________

beantragen wir namens der Antragstellerin

 
  dem Antragsgegner aufzugeben,
  1. an die Antragstellerin rückständigen Unterhalt in Höhe von _________________________ EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über Basiszins seit dem _________________________ zu zahlen,
  2. an die Antragstellerin ab dem _________________________ monatlich im Voraus bis zum Dritten eines jeden Monats 1.285 EUR Unterhalt nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz ab Fälligkeit zu zahlen.

Begründung:

Die Ehe der Beteiligten, die über 25 Jahre gedauert hat, ist von dem Familiengericht _________________________ am _________________________ unter Az: _________________________ rechtskräftig geschieden worden.

Die Antragstellerin macht Aufstockungsunterhalt gem. § 1573 Abs. 2 BGB geltend, weil ihr Einkommen nicht ausreicht, um den ehelichen Bedarf zu decken. Sie arbeitet bereits mehr als vollschichtig, wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist.

Im Einzelnen:

Die Antragstellerin ist seit zehn Jahren bei der Firma _________________________ als Abteilungsleiterin beschäftigt und erzielt ein bereinigtes monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 3.000 EUR.

 
  Beweis: Vorlage der Verdienstbescheinigung Dezember 2009, aus der sich die kumulierten Jahreswerte ergeben Anlage Ast. 1.

Die Antragstellerin erzielt darüber hinaus Zinseinkünfte in Höhe von 500 EUR pro Monat.

 
  Beweis: Vorlage der Bankbescheinigung der _________________________ Bank vom _________________________, Anlage Ast. 2

Der Antragsgegner ist bei der Firma _________________________ als Prokurist tätig. Sein Einkommen beträgt 6.000 EUR pro Monat.

 
  Beweis: Vorlage der Verdienstbescheinigung Dezember 2009, aus der sich die kumulierten Jahreswerte ergeben, Anlage Ast. 3.

Er erzielt Zinseinkünfte in Höhe von monatlich 500 EUR.

 
  Beweis: Vorlage der Bankbescheinigung der _________________________ Bank vom _________________________, Anlage Ast. 4

Während der Ehe haben die Beteiligten das Eigenheim in der _________________________ Straße in _________________________ gekauft, welches einen Wohnwert von 1.000 EUR hat.

 
  Beweis im Bestreitensfall: Sachverständigengutachten

Während der Ehe wurde das bei der _________________________ Bausparkasse zur Finanzierung des Eigenheims aufgenommene Darlehen mit monatlich 800 EUR getilgt. Dies ist zwischen den Beteiligten unstreitig. Das Haus wurde am _________________________ veräußert. Der Veräußerungserlös in Höhe von 200.000 EUR wurde zwischen den Beteiligten aufgeteilt, so dass jeder 100.000 EUR erhalten und angelegt hat (vgl. Zinseinkünfte der Parteien). Auch dies ist unstreitig.

Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH FamRZ 2001, 986) sind die Zinsen als Surrogat für den Wohnvorteil eheprägend und es ergibt sich folgender Anspruch:

Bedarf: ½ × (6/7 × 6.000 + 6/7 × 3.000 + 1.000) = 4.357 EUR

Bedürftigkeit: 4.357 – (6/7 × 3.000 + 500) = 1.285 EUR

Der Antragsgegner ist mit Schreiben vom _________________________ aufgefordert worden, den oben genannten Betrag an die Antragstellerin zu zahlen.

 
  Beweis: Schreiben der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom _________________________ als Anlage Ast. 5

Dem ist er nicht nachgekommen, so dass nunmehr die gerichtliche Geltendmachung geboten ist.

Der Antragsgegner ist seit dem _________________________ in Verzug, weshalb der Antrag zu 1. begründet ist.

Wir bitten, wie beantragt zu erkennen.

Quittung über eingezahlte Gerichtskosten in Höhe von _________________________ EUR anbei.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Streitwert: 12facher geforderter monatlicher Unterhalt zuzüglich geltend gemachter Rückstand, § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG.

Anwaltskosten: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV.

Gerichtskosten: 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1220 KVFamGKG.

[319] In diesen Verfahren besteht Anwaltszwang, § 114 Abs. 1 FamFG.

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