Rz. 197

Muster 22.8: Abänderungsantrag zur Herabsetzung/Aufhebung des Trennungsunterhalts

 

Muster 22.8: Abänderungsantrag zur Herabsetzung/Aufhebung des Trennungsunterhalts

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –

_________________________

Abänderungsantrag[167]

In Sachen

des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

die Frau _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsgegnerin –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

wegen: Abänderung eines Unterhaltstitels

vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR

beantragen wir namens und in Vollmacht des Antragstellers:

 
  1. den Beschluss des Amtsgerichts _________________________, Az: _________________________, verkündet am _________________________ dahin gehend abzuändern, dass die Verpflichtung des Antragstellers, an die Antragsgegnerin Trennungsunterhalt zu zahlen, ab dem _________________________, entfällt,
  2. die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts _________________________, Az: _________________________, verkündet am _________________________, einstweilen bis zum Erlass des Beschlusses gegen Sicherheitsleistung einzustellen.

Hilfsweise wird für den Fall des Obsiegens beantragt,

 
  der Antragsgegnerin aufzugeben, den ab _________________________ gezahlten Unterhalt in Höhe von monatlich _________________________ EUR zuzüglich 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz an den Antragsteller zurückzuzahlen.

Begründung:

Die Beteiligten haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Sie leben seit dem _________________________ voneinander getrennt. Seit dem _________________________ ist das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht _________________________ unter Az: _________________________ rechtshängig.

Dem Antragsteller ist mit Beschluss des hiesigen Amtsgerichts vom _________________________, Az: _________________________ aufgegeben worden, an die Antragsgegnerin Trennungsunterhalt in Höhe von _________________________ EUR pro Monat zu zahlen.

 
  Beweis: Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ zu Az: _________________________, Anlage Ast. 1.

Seither haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten wesentlich verändert.

Die Antragsgegnerin lebt seit zwei Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit Herrn _________________________. Sie hat mit ihrem Lebensgefährten eine gemeinsame Wohnung bezogen, und zwar in der _________________________-Straße.

 
  Beweis im Bestreitensfall: Auskunft des Melderegisters

Zudem hat die Antragsgegnerin am _________________________ eine Vollzeittätigkeit bei der Firma _________________________ aufgenommen. Hieraus erzielt sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von mindestens _________________________ EUR.

 
  Beweis: Eidliche Vernehmung der Antragsgegnerin als Beteiligte

Die genaue Höhe der Einkünfte ist diesseits nicht bekannt. Die Antragsgegnerin ist vorgerichtlich aufgefordert worden, über die Höhe des von ihr erwirtschafteten Einkommens Auskunft zu erteilen und diese Auskunft zu belegen.

 
  Beweis: Schreiben des Unterzeichners vom _________________________, Anlage Ast. 2

Dem ist sie nicht nachgekommen

Es wird daher weiter beantragt,

der Antragsgegnerin unter Setzung einer angemessenen Frist gem. § 235 Abs. 2 FamFG aufgeben, Auskunft über die Höhe der von ihr erzielten Einkünfte zu erteilen und diese durch Vorlage der letzten sechs Gehaltsabrechnungen zu belegen.

Das Einkommen, welches die Antragsgegnerin nunmehr erzielt, ist eheprägend, weil die ehelichen Lebensverhältnisse durch den lebensstandarderhöhenden Wert der Haushaltsführung geprägt wurden und das nunmehrige Einkommen aus der Berufstätigkeit als Surrogat der früheren Haushaltsführung anzusehen ist (BGH FamRZ 2001, 986).

Zudem führt die Antragsgegnerin neben ihrer Halbtagstätigkeit den Haushalt für sich und ihren Lebensgefährten, so dass ihr fiktive Einkünfte in Höhe von _________________________ EUR pro Monat zuzurechnen sind.

Damit ist der Unterhaltsbedarf der Antragsgegnerin gedeckt und eine Unterhaltspflicht des Antragstellers entfällt.

Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist begründet, weil die Antragsgegnerin angedroht hat, die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts _________________________ unter Az: _________________________ zu betreiben, und nicht bereit ist, den Titel herauszugeben.

 
  Beweis: Schreiben des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom _________________________; Anlage Ast. 3
    eidesstattliche Versicherung des Antragstellers vom _________________________, Anlage Ast. 4

Wir bitten, wie beantragt zu erkennen.

Quittung über _________________________ EUR eingezahlte Gerichtskosten anbei.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Streitwert: 12facher geforderter monatlicher Differenzbetrag, § 51 Abs. 1 FamGKG.

Anwaltskosten: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, keine gesonderten G...

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