Rz. 194

Muster 22.5: Trennungsunterhaltsantrag (Leistungsantrag)

 

Muster 22.5: Trennungsunterhaltsantrag (Leistungsantrag)

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –[149]

_________________________

Trennungsunterhaltsantrag[150]

In Sachen

der Frau _________________________, wohnhaft _________________________,

– Antragstellerin –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

den Herrn _________________________, wohnhaft _________________________,

– Antragsgegner–

wegen: Trennungsunterhalts

vorläufiger Streitwert:[151] _________________________

zeigen wir unter Bezugnahme auf die beiliegende Vollmacht an, dass wir die Antragstellerin vertreten und werden beantragen,

 
  dem Antragsgegner kostenpflichtig aufzugeben,
  1. an die Antragstellerin rückständigen Trennungsunterhalt in Höhe von _________________________ EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen,
  2. an die Antragstellerin ab dem _________________________ [dem der Antragseinreichung folgenden Monat] _________________________ EUR Trennungsunterhalt monatlich im Voraus, spätestens zum 5. eines jeden Monats, zu zahlen,
  3. die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses gem. § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG anzuordnen.

Begründung:

Die Beteiligten haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Aus der Ehe sind zwei gemeinsame Kinder hervorgegangen, die am _________________________ geborene Tochter _________________________ und der am _________________________ geborene Sohn _________________________. Am _________________________ haben sich die Parteien voneinander getrennt, indem der Antragsgegner aus der ehelichen Wohnung ausgezogen ist. Seither betreut und versorgt die Antragstellerin, die sich auch während der Dauer des Zusammenlebens der Parteien ausschließlich um die Kindererziehung und den Haushalt gekümmert hat, die beiden minderjährigen Kinder allein. _________________________ [Darstellung der ehelichen Lebensverhältnisse vor und nach der Trennung].

Da die Antragstellerin kein eigenes Einkommen hat, ist sie auf die Zahlung von Unterhalt dringend angewiesen und macht diesen gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB geltend.

Der Antragsgegner ist bei der Firma _________________________ als _________________________ beschäftigt und erzielt dort ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in Höhe von _________________________ EUR.[152] Hiervon in Abzug zu bringen sind 5 % berufsbedingte Aufwendungen,[153] sowie die geleisteten Zahlungen in die Altersvorsorgeversicherung in Höhe von monatlich _________________________ EUR,[154] so dass ein anrechenbares Einkommen in Höhe von _________________________ verbleibt.

 
  Beweis: Verdienstabrechnungen für die Monate _________________________ bis _________________________, Anlage Ast. 1

Die Beteiligten haben in diesem Jahr eine Steuerrückerstattung in Höhe von _________________________ EUR erhalten.[155]

 
  Beweis: Steuerbescheid vom _________________________ zu Steuernummer _________________________ vom _________________________, Anlage Ast. 2

Sie haben bei der _________________________ Bank im Jahr _________________________ ein Darlehn in Höhe von _________________________ EUR zur Finanzierung des Kaufpreises ihres Familienheims aufgenommen, welches der Antragsgegner mit monatlich _________________________ EUR abzahlt.[156] Darüber hinaus zahlt er ein Darlehn, welches seine Mutter zu Finanzierung eines Hausumbaus im Jahr _________________________ gewährt hatte, mit monatlich _________________________ EUR zurück. Der Antragsgegner bedient eine Kapitallebensversicherung mit _________________________ EUR pro Monat.[157] Diese Versicherung wurde vor _________________________ Jahren abgeschlossen [Darstellung der familiären Einkommenssituation und des Ausgabeverhaltens].

Danach schuldet der Antragsgegner Kindesunterhalt[158] in folgender Höhe:

 
Für die Tochter _________________________, _________________________ Jahre alt: _________________________ EUR
Für den Sohn _________________________, _________________________ Jahre alt: _________________________ EUR

Den Gesamtbetrag in Höhe von _________________________ abzüglich des anrechenbaren Kindergeldes,[159] welches an die Klägerin ausgezahlt wird,[160] demnach _________________________ EUR, zahlt der Antragsgegner ordnungsgemäß.

Damit verbleibt ein anzurechnendes monatliches Einkommen in Höhe von _________________________ EUR.

Die Antragstellerin hat anlässlich der Geburt des zweiten Kindes ihre Berufstätigkeit im Einvernehmen mit dem Beklagten aufgegeben. Aufgrund des Alters der Kinder (2 Jahre) ist ihr die Aufnahme einer Berufstätigkeit derzeit nicht zuzumuten. Da die Antragstellerin mit den beiden Kindern in dem ca. _________________________ qm großen Einfamilienhaus wohnt, welches im Eigentum beider Parteien steht, lässt sie sich einen Wohnwertvorteil[161] in Höhe von _________________________ EUR als Einkommen anrechnen.

Damit ergibt sich folgender Unterhaltsanspruch der Antragstellerin:

 
durchschnittl...

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