Rz. 657

Muster 22.49: Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Haushaltsgegenständen

 

Muster 22.49: Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Haushaltsgegenständen

An das

Amtsgericht _________________________

– Familiengericht –

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Haushaltsgegenständen

In der Familiensache

der _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragstellerin –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

den _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsgegner –

weitere Beteiligte:

Herr _________________________, wohnhaft _________________________

wegen: Überlassung von Haushaltsgegenständen

bestellen wir uns unter Bezugnahme auf die beigefügte Vollmachtsurkunde für die Antragstellerin und kündigen folgenden Antrag an:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung – wegen der Dringlichkeit der Sache ohne vorherige mündliche Verhandlung und Anhörung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung – aufgegeben, an die Antragstellerin die nachfolgend aufgeführten Haushaltsgegenstände herauszugeben:

1. einen Elektroherd der Marke _________________________, Modell _________________________
2. einen Kühlschrank der Marke _________________________, Modell _________________________
3. _________________________

Begründung:

Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Aus der Ehe sind die Kinder _________________________, geboren am _________________________, und _________________________, geboren am _________________________, hervorgegangen. Die Beteiligten haben zuletzt die gemeinschaftlich angemietete Wohnung in _________________________ [Straße, Hausnummer] als Ehewohnung genutzt.

Der Antragsgegner ist am _________________________ aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Die Beteiligten hatten sich vorher eigentlich über eine Aufteilung der Haushaltsgegenstände geeinigt. Ungeachtet dessen hat der Antragsgegner bei seinem Auszug auch verschiedene Haushaltsgegenstände mitgenommen, die eigentlich der Antragstellerin verbleiben sollten. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gegenstände:

1. einen Elektroherd der Marke _________________________, Modell _________________________, von den Beteiligten gemeinsam angeschafft am _________________________.
 
  Glaubhaftmachung: Vorlage des Kaufbelegs vom _________________________
2. einen Kühlschrank der Marke _________________________, Modell _________________________, von den Beteiligten gemeinsam angeschafft am _________________________.
 
  Glaubhaftmachung: Vorlage des Kaufbelegs vom _________________________
3. _________________________

Die Antragstellerin benötigt diese Gegenstände, um sich und den Kindern Mahlzeiten zubereiten zu können. Derzeit ist sie gezwungen, die vorhandenen Lebensmittel auf dem zu der Wohnung gehörende Balkon aufzubewahren. Um warme Mahlzeiten zubereiten zu können, hat sie sich von ihren Eltern einen Gaskocher ausgeliehen.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Antragsgegner zumindest seine Mittagsmahlzeiten in der Firmenkantine seines Arbeitgebers einnehmen kann. Die Herausgabe des Elektroherdes wird also nicht dazu führen, dass der Antragsgegner keine warmen Mahlzeiten mehr zu sich nehmen kann.

Aufgrund der finanziellen Verhältnisse ist die Antragstellerin auch nicht in der Lage, die aufgeführten Gegenstände kurzfristig selber anzuschaffen. Ihr fehlen diesbezüglich jedwede finanziellen Mittel.

 
  Glaubhaftmachung: beigefügte eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin

Zudem hatten die Beteiligten sich darauf geeinigt, dass die im Antrag bezeichneten Gegenstände aufgrund des Umstandes, dass die Antragstellerin auch zukünftig die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder betreuen soll, im Haushalt der Antragstellerin verbleiben.

 
  Glaubhaftmachung: wie vor

Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Sache ist der Erlass der einstweiligen Anordnung ohne vorherige mündliche Verhandlung geboten.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Verfahrenswert: 1.000 EUR, §§ 41 i.V.m. 48 Abs. 2 2. Alternative FamGKG (beachte § 48 Abs. 3 FamFG: Danach kann das Gericht einen höheren oder niedrigeren Gegenstandswert festsetzen, wenn der nach den Abs. 1 oder 2 bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist)

Anwaltsgebühren: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV

Gerichtskosten: 1,5-Verfahrensgebühr, Nr. 1420 KVFamGKG (mit der Möglichkeit der Ermäßigung, s. Nr. 1421)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge