Rz. 486

Muster 22.28: Antrag auf Abtrennung der Folgesachen

 

Muster 22.28: Antrag auf Abtrennung der Folgesachen

An das

Amtsgericht _________________________

– Familiengericht –

Antrag auf Abtrennung der Folgesache Güterrecht

In der Familiensache

_________________________ ./. _________________________

Az: _________________________

beantragen wir,

die Folgesache Güterrecht zu dem Aktenzeichen _________________________ abzutrennen und dem Scheidungsantrag vorab stattzugeben.

Begründung:

Bei Einreichung des Scheidungsantrags am _________________________ lebten die Beteiligten seit _________________________, also mehr als drei Jahre getrennt voneinander. Seither ist das Scheidungsverfahren bereits mehr als zwei Jahre rechtshängig, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass die Antragsgegnerin die ihr obliegenden Auskünfte im Versorgungsausgleichsverfahren zuerst gar nicht und später nur unvollständig erteilt hat.

In der Folgesache Güterrecht hat das Gericht nunmehr auf Antrag der Antragsgegnerin ein Sachverständigengutachten zu dem Wert des von dem Antragsteller betriebenen Unternehmens in Auftrag gegeben. Nach Auskunft des Sachverständigen wird dieser mindestens sechs Monate benötigen, um das Gutachten zu erstellen.

Der Antragsteller erwartet gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin, mit der er seit drei Jahren zusammenlebt, in zwei Monaten ein gemeinsames Kind. Es ist der Wunsch des Antragstellers und seiner Lebensgefährtin, dass dieses Kind nach Möglichkeit ehelich geboren wird.

Der Ausgang der Folgesache Güterrecht ist für die Antragsgegnerin nicht von wesentlicher Bedeutung. Die Antragsgegnerin besitzt selbst ein nicht unerhebliches Vermögen, wie sich aus ihrer Aufstellung zu ihrem Endvermögen ergibt. Zudem ist die Antragsgegnerin vollzeitig berufstätig und erzielt daraus durchschnittliche monatliche Einkünfte in Höhe von 1.500 EUR.

Dem Antrag auf Abtrennung der Folgesache Güterrecht von dem Verbundverfahren ist daher gem. § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG stattzugeben.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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