Rz. 191

Muster 22.2: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall)

 

Muster 22.2: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall)

Rechtsanwältin

_________________________

Sehr geehrte Frau Kollegin _________________________,

anwaltliche Vollmacht versichernd zeigen wir Ihnen an, dass wir die rechtlichen Interessen des Herrn _________________________ vertreten. Unser Mandant legt uns Ihr Schreiben vom _________________________ vor, mit welchem Sie Unterhalt für Ihre Mandantin und die bei ihr lebenden beiden Kinder _________________________ und _________________________ in Höhe von _________________________ EUR fordern. Die von Ihnen erstellte Berechnung ist unter folgenden Gesichtspunkten zurückzuweisen:

Unser Mandant erzielt ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen unter Berücksichtigung von berufsbedingten Aufwendungen in Höhe von 5 % in Höhe von 1.600 EUR. Eine weitere Erwerbsobliegenheit trifft unseren Mandanten nicht, da er vollschichtig erwerbstätig ist. Sein Selbstbehalt beträgt daher 1.080 EUR,[145] so dass eine Verteilungsmasse von 700 EUR verbleibt.

 
Der Unterhaltsbedarf des 14-jährigen Sohnes beträgt:[146] 370 EUR
Der Unterhaltsbedarf der 6-jährigen Tochter beträgt: 302 EUR
Der Unterhaltsbedarf des 2-jährigen Sohnes beträgt: 248 EUR
Gesamtbedarf an Kindesunterhalt 920 EUR

Da unter Berücksichtigung des notwendigen Selbstbehalts nur ein Betrag in Höhe von 520 EUR

zur Verfügung steht, wird wie folgt gerechnet:

 
Unterhalt des 14-jährigen Sohnes:  
(370 EUR × 520 EUR : 920 EUR) 209,13 EUR
Unterhalt der 6-jährigen Tochter:  
(302 EUR × 520 EUR : 920 EUR) 170,70 EUR
Unterhalt des 2-jährigen Sohnes:  
(248 EUR × 520 EUR : 920 EUR) 140,17 EUR
Summe an zu zahlendem Kindesunterhalt: 520,00 EUR

Unser Mandant wird daher Kindesunterhalt in Höhe von insgesamt 520 EUR zahlen.

Weitergehende Unterhaltsansprüche werden als unbegründet zurückgewiesen.

Sollten Sie gleichwohl diese vermeintlichen weitergehenden Ansprüche geltend machen wollen, so benennen Sie uns bitte als zustellungsbevollmächtigt.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Kosten: 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2400, 1008 VV; Gegenstandswert: § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 51 FamGKG (Jahresbetrag des geforderten Unterhalts).

[145] Vgl. Düsseldorfer Tabelle.
[146] Gerechnet nach Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2018.

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