I. Muster: Antrag auf einverständliche Ehescheidung

 

Rz. 478

Muster 22.20: Antrag auf einverständliche Ehescheidung

 

Muster 22.20: Antrag auf einverständliche Ehescheidung

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –

_________________________

Antrag auf Ehescheidung

In der Familiensache

des _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragstellers –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

die _________________________, geborene _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsgegnerin –

wegen: Ehescheidung

vorläufiger Gegenstandswert: _________________________ Euro

bestellen wir uns aufgrund der beigefügten besonderen Verfahrensvollmacht (§§ 11, 114 Abs. 5 FamFG) des Antragstellers zu dessen Verfahrensbevollmächtigten und kündigen für den Termin zur mündlichen Verhandlung folgenden Antrag an:

Die am _________________________ vor dem Standesbeamten des Standesamts in _________________________ zu der Heiratseintragnummer _________________________/_________________________ geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

[Gleichzeitig beantragen wir,

dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen und ihm den Unterzeichner als Bevollmächtigten beizuordnen.]

Begründung:

I.

Die Beteiligten haben am _________________________ vor dem Standesbeamten des Standesamts _________________________ zu der Heiratseintragnummer _________________________ die Ehe miteinander geschlossen.

 
  Beweis: beigefügte beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde

Der Antragsteller ist am _________________________ geboren und besitzt die _________________________ Staatsangehörigkeit. Die Antragsgegnerin ist am _________________________ geboren und besitzt die _________________________ Staatsangehörigkeit.

[Aus der Ehe der Parteien sind keine Kinder hervorgegangen.]

Oder

[Aus der Ehe der Parteien sind die Kinder

_________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________

_________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________

 
  Beweis: beigefügte beglaubigte Abschriften der Geburtsurkunden

hervorgegangen.]

II.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts _________________________ ergibt sich aus dem Umstand, dass die Antragsgegnerin mit den aus der Ehe hervorgegangen Kindern ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des angerufenen Gerichts hat (§ 122 Nr. 1 FamFG).

III.

Der Scheidungsantrag wird auf §§ 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB gestützt. Die Ehe der Beteiligten ist gescheitert.

Die Lebensgemeinschaft der Beteiligten besteht nicht mehr. Die Beteiligten leben seit dem _________________________ voneinander getrennt. Zum damaligen Zeitpunkt ist der Antragsteller aus der Ehewohnung ausgezogen. Seither ist mehr als ein Jahr vergangen.

 
  Beweis: Einvernahme der Beteiligten

Eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft kommt für die Beteiligten nicht mehr in Betracht. Die Antragsgegnerin wird dem Scheidungsantrag zustimmen beziehungsweise einen eigenen Scheidungsantrag stellen.

 
  Beweis: wie vor

IV.

Eine Regelung i.S.d. § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG haben die Beteiligten bisher nicht getroffen.

[Gegebenenfalls können – müssen aber nicht – hier Ausführungen zu dem aktuellen Stand der außergerichtlichen Einigung erfolgen, damit das Gericht gegebenenfalls seiner Pflicht zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung (§ 135 FamFG) nachkommen kann:

Es soll bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für die aus der Ehe hervorgegangen Kinder verbleiben. Den Umgang haben die Beteiligten untereinander einvernehmlich geregelt. Der Hausrat ist aufgeteilt. Kindesunterhalt zahlt der Antragsteller gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Streitig ist noch die Unterhaltsverpflichtung des Antragstellers gegenüber der Antragsgegnerin.]

V.

Familiensachen i.S.d. § 133 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sind nach Kenntnis des Antragstellers anderweitig nicht anhängig.

VI.

[Gegebenenfalls bei einer Ehedauer von weniger als drei Jahren:

Es wird beantragt,

gem. § 3 Abs. 3 VersAusglG den Versorgungsausgleich stattfinden zu lassen.]

Der Versorgungsausgleich soll durchgeführt werden. Wir bitten um Übersendung der amtlichen Vordrucke zur Einleitung des Versorgungsausgleichsverfahrens.

VII.

Zum Zwecke der Festsetzung des Verfahrenswertes wird folgendes mitgeteilt:

Der Antragsteller erzielt ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in Höhe von ca. _________________________ EUR, die Antragsgegnerin ein solches in Höhe von ca. _________________________ EUR. Vermögen besitzen die Beteiligten in Höhe von _________________________ EUR.

[VIII.

Dem Antragsteller ist Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.

Der Antragsteller ist nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen außer Stande, die Kosten des Verfahrens aufzubringen. Zum Nachweis überreichen wir beigefügt die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers.

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Antragstellers bietet auch hinreichende Aussicht auf Erfolg und ist nicht mutwillig, wie sich aus dem Vorstehenden ergibt.

Eine Vertretung durch einen...

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