I. Muster: Stufenmahnung

 

Rz. 190

Muster 22.1: Stufenmahnung

 

Muster 22.1: Stufenmahnung

Per Einschreiben/Rückschein

Herrn

_________________________

Sehr geehrter Herr _________________________,

wie Sie anliegender Vollmacht entnehmen können, hat uns Ihre Ehefrau mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Unsere Mandantin hat uns mitgeteilt, dass Sie am 17. August 2017 aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung ausgezogen sind und erklärt haben, nicht mehr mit Ihrer Ehefrau und den gemeinsamen Kindern zusammenleben zu wollen.

Wie Ihnen bekannt ist, verfügt Ihre Ehefrau über keinerlei eigene Einkünfte, weil sie die beiden minderjährigen schulpflichtigen Kinder versorgt und den Haushalt führt. Sie sind daher verpflichtet, für Ihre Ehefrau und die Kinder Unterhalt zu zahlen.

Da Ihre Ehefrau sich während der Ehe um finanzielle Angelegenheiten nicht gekümmert hat und Ihnen, sehr geehrter Herr _________________________, die Verwaltung der Einkünfte und des Vermögens überlassen hat, ist ihr nicht bekannt, über welche Einkünfte Sie verfügen.

Zur konkreten Berechnung des zu zahlenden Trennungs- und Kindesunterhalts fordern wir Sie daher hiermit auf, Auskunft über das gesamte Einkommen zu erteilen, welches Sie

[Unterhaltsverpflichteter ist selbstständig tätig:] in den letzten drei Jahren erzielt haben. Die Auskunft ist zu belegen durch Vorlage der letzten drei Bilanzen, sowie der letzten drei Gewinn- und Verlustrechnungen und der letzten drei Steuererklärungen und Steuerbescheide.
[Unterhaltsverpflichteter ist als Angestellter tätig:] in den letzten zwölf Monaten erzielt haben. Die Auskunft ist zu belegen durch Vorlage der letzten zwölf Verdienstabrechnungen sowie der letzten Einkommensteuererklärung und des letzten Einkommensteuerbescheides.

Werden darüber hinaus weitere Einkünfte erzielt (z.B. aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung), so sind auch diese anzugeben und durch Vorlage geeigneter Belege nachzuweisen. Sofern Sie meinen, dass Sie Belastungen tragen, die bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen sind, so müssen Sie diese ebenfalls durch Vorlage geeigneter Belege nachweisen. Die genannten Auskünfte und Unterlagen müssen hier bis zum _________________________ eingehen, anderenfalls werden wir ohne weitere Aufforderung das Antragsverfahren gegen Sie einleiten.

Gleichzeitig fordern wir Sie hiermit auf, den sich aus der Auskunft ergebenden Kindes- und Ehegattenunterhalt ab dem _________________________[144] zu zahlen. Wir werden den Unterhalt beziffern, sobald uns Ihre Auskünfte vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt / Rechtsanwältin

Anlage: Vollmacht

Kosten: 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2400, 1008 VV; Gegenstandswert: § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 51 FamGKG (Jahresbetrag des geforderten Unterhalts).

[144] Unterhalt muss ab dem Ersten des Monats, in welchem die Auskunft verlangt wird, gezahlt werden, §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1613 Abs. 1 S. 2 BGB.

II. Muster: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall)

 

Rz. 191

Muster 22.2: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall)

 

Muster 22.2: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall)

Rechtsanwältin

_________________________

Sehr geehrte Frau Kollegin _________________________,

anwaltliche Vollmacht versichernd zeigen wir Ihnen an, dass wir die rechtlichen Interessen des Herrn _________________________ vertreten. Unser Mandant legt uns Ihr Schreiben vom _________________________ vor, mit welchem Sie Unterhalt für Ihre Mandantin und die bei ihr lebenden beiden Kinder _________________________ und _________________________ in Höhe von _________________________ EUR fordern. Die von Ihnen erstellte Berechnung ist unter folgenden Gesichtspunkten zurückzuweisen:

Unser Mandant erzielt ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen unter Berücksichtigung von berufsbedingten Aufwendungen in Höhe von 5 % in Höhe von 1.600 EUR. Eine weitere Erwerbsobliegenheit trifft unseren Mandanten nicht, da er vollschichtig erwerbstätig ist. Sein Selbstbehalt beträgt daher 1.080 EUR,[145] so dass eine Verteilungsmasse von 700 EUR verbleibt.

 
Der Unterhaltsbedarf des 14-jährigen Sohnes beträgt:[146] 370 EUR
Der Unterhaltsbedarf der 6-jährigen Tochter beträgt: 302 EUR
Der Unterhaltsbedarf des 2-jährigen Sohnes beträgt: 248 EUR
Gesamtbedarf an Kindesunterhalt 920 EUR

Da unter Berücksichtigung des notwendigen Selbstbehalts nur ein Betrag in Höhe von 520 EUR

zur Verfügung steht, wird wie folgt gerechnet:

 
Unterhalt des 14-jährigen Sohnes:  
(370 EUR × 520 EUR : 920 EUR) 209,13 EUR
Unterhalt der 6-jährigen Tochter:  
(302 EUR × 520 EUR : 920 EUR) 170,70 EUR
Unterhalt des 2-jährigen Sohnes:  
(248 EUR × 520 EUR : 920 EUR) 140,17 EUR
Summe an zu zahlendem Kindesunterhalt: 520,00 EUR

Unser Mandant wird daher Kindesunterhalt in Höhe von insgesamt 520 EUR zahlen.

Weitergehende Unterhaltsansprüche werden als unbegründet zurückgewiesen.

Sollten Sie gleichwohl diese vermeintlichen weitergehenden Ansprüche geltend machen wollen, so benennen Sie uns bitte als zust...

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