Rz. 24
Gem. § 578 ZPO findet die Wiederaufnahme gegen rechtskräftige Endurteile beliebiger Art und beliebigen Inhalts statt.[36] Es ist unerheblich, in welcher Instanz das Urteil ergangen ist; erforderlich ist nur seine äußere Rechtskraft. Auch hängt die Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage allein von der Rechtskraft der Ausgangsentscheidung ab; es wird nicht danach unterschieden, auf welche Weise die Rechtskraft (Rücknahme, Verwerfung oder Zurückweisung des Rechtsmittels/Rechtsbehelfs bzw. Verzicht hierauf) eingetreten ist.[37]
Rz. 25
Beispiele
Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist somit auch statthaft gegen:
▪ | Vollstreckungsbescheide,[38] |
▪ | Anerkenntnisurteile gem. § 307 ZPO, |
▪ | Versäumnisurteile gem. §§ 330 ZPO, |
▪ | Eintragungen in die Insolvenztabelle gem. § 178 Abs. 3 InsO. |
Rz. 26
Da § 583 ZPO die Wiederaufnahmegründe dahingehend erweitert, dass auch Wiederaufnahmegründe geltend gemacht werden können, durch die eine dem angefochtenen Urteil vorausgegangene Entscheidung betroffen ist, ist die Wiederaufnahmeklage gegen Vorentscheidungen unstatthaft.
Rz. 27
Beispiele
Rz. 28
"Urteilsvertretende" Beschlüsse, die außerhalb des Urteilsverfahrens ergehen und rechtskräftig oder unanfechtbar sind, können ebenfalls mit der Wiederaufnahmeklage angegriffen werden.[39]
Rz. 29
Beispiele
Die Wiederaufnahmeklage ist auch statthaft gegen:
▪ | die Berufung als unzulässig verwerfende Beschlüsse gem. § 522 Abs. 1 S. 3 ZPO, |
▪ | die Berufung zurückweisende Beschlüsse gem. § 522 Abs. 2 S. 3 ZPO,[40] |
▪ | die Revision als unzulässig verwerfende Beschlüsse gem. § 552 Abs. 2 ZPO, |
▪ | Beschlüsse betreffend den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich,[41] |
▪ | Beschlüsse in Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren,[42] |
▪ | Beschlüsse in FGG/FamFG-Streitsachen[43] und |
▪ | WEG-Beschlüsse.[44] |
Unstatthaft ist die Wiederaufnahme gegen die Kostenentscheidung analog § 99 Abs. 1 ZPO,[45] gegen Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse[46] und gegen Prozessvergleiche.[47]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen