Rz. 74

Handelt es sich bei dem überschuldeten bzw. bedürftigen potenziellen Erben um einen Abkömmling des Testierenden, so kommt auch die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht gemäß § 2338 BGB in Betracht.[189] Nach dieser Vorschrift kann ein Elternteil einen Abkömmling im Falle der Verschwendung oder Überschuldung hinsichtlich seines Pflichtteilsrechts durch die Anordnung beschränken, dass nach dem Erbfall des Abkömmlings dessen gesetzliche Erben das ihm Hinterlassene oder den ihm gebührenden Pflichtteil als Nacherben oder als Nachvermächtnisnehmer erhalten sollen. So kann der Erwerb von Todes wegen dem Zugriff der Eigengläubiger des Abkömmlings entzogen werden und gleichzeitig ist dessen standesgemäßer Unterhalt aus den Erträgnissen der Zuwendung gesichert.[190]

[189] Muster bei Nieder/Kössinger, Testamentsgestaltung, § 8 Rn 152 und bei Langenfeld/Fröhler, Testamentsgestaltung, Kap. 6 Rn 160 ff.
[190] Nieder/Kössinger, Testamentsgestaltung, § 21 Rn 123.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge