Rz. 14
Es gibt Kurse nach § 70 FeV, nach deren Absolvierung in der Regel keine neuerliche Überprüfung der Eignung durch eine MPU erforderlich ist. Sie werden in Gruppen durchgeführt
▪ | mit Personen, denen in einer MPU eine derartige Teilnahme empfohlen wurde, |
▪ | bei Klienten mit genau umgrenzter, identischer Problematik, |
▪ | nach einem wissenschaftlich begründeten Curriculum, niedergelegt in einem ausführlichen Handbuch, |
▪ | von speziell eingewiesenen Kursleitern (Diplom-Psychologen oder Psychologen mit gleichwertigem Master-Abschluss mit breiter verkehrspsychologischer Erfahrung, insbesondere in der Begutachtung von verkehrsauffälligen Fahrern), |
▪ | auf der Basis eines umfassenden Qualitätsmanagement-Systems, |
▪ | mit dem Nachweis der Wirksamkeit (Evaluation) und |
▪ | mit behördlicher Akzeptanz der Teilnahmebescheinigung. |
Rz. 15
Zu beachten ist, dass die Kursteilnahme an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. So ist zunächst stets im Rahmen der Begutachtung die Kursfähigkeit zu überprüfen, welche grundsätzlich bei Abhängigkeit (von Alkohol, Drogen und/oder Medikamenten) ausgeschlossen ist.
Rz. 16
Das Kursangebot ist nicht bundesweit einheitlich, sondern variiert je nach Region bzw. Bundesland und Anbieter. Grundsätzlich gibt es jedoch für alle Zielgruppen und Verwendungszwecke flächendeckend äquivalente Kurs-Angebote in Deutschland. Eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung eines Kurses ist die Anerkennung des Trägers. Diese erfolgt durch die BASt. Sie stellt auch eine stets aktuelle Liste mit anerkannten Trägern und entsprechenden Kursmodellen kostenfrei im Internet zur Verfügung. In Tabelle 20.1[4] findet sich eine Übersicht über alle aktuell (Stand Mai 2016) anerkannten Träger und ihre Kursangebote[5].
Tab. 20.1: Übersicht über die von anerkannten Trägern angebotenen Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 FeV, zur Sperrfristverkürzung und zur MPU-Vorbereitung
Name und Anschrift des Trägers | Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 FeV | Kurse zur Abkürzung der Sperrfrist | Kurse zur Vorbereitung auf die MPU | |
---|---|---|---|---|
Alkohol | Drogen | |||
AFN Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e.V. Sülzburgstraße 13 50937 Köln 0180–2319494 www.afn.de |
X | X | X | X |
DEKRA Akademie GmbH Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart 0800–3357267 www.dekra-akademie.de |
X | X | X | X |
VPI idras Systems UG (haftungsbeschränkt) Magdeburger Kamp 4 38644 Goslar 0800–8080707 www.idras.de |
X | – | X | X |
Impuls Institut für medizinisch-psychologische Unternehmensleistungen und Schulungen GmbH Komödienstraße 11 50667 Köln 0800–1300800 www.impuls-gmbh.com |
X | X | X | X |
IFS Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH Baumeisterstraße 11 20099 Hamburg 0800–8634242 www.ifs-seminare.de |
X | X | X | – |
Nord-Kurs GmbH & Co. KG Lilienstraße 15 20095 Hamburg 0800–8883883 www.nord-kurs.de |
X | X | X | X |
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH Westendstraße 199 80686 München 0800–3575757 www.tuev-sued.de/pluspunkt |
X | X | X | X |
TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH & Co. KG Melchendorfer Straße 64 99096 Erfurt 0800–7738182 https://mpu-vorbereitung.tuev-thueringen.de |
X | X | X | X |
Rz. 17
Jeder dieser Träger bietet eigene Kurse gemäß § 70 FeV an. Trotz unterschiedlicher Träger und Kursnamen sind die gesetzlichen Grundlagen dabei immer gleich. Auch die Ziele und Inhalte dieser Kurse sind im Wesentlichen gleich. Ziel ist die Fundierung, Einübung und Stabilisierung des "kontrollierten", also begrenzten, Trinkens zur Vermeidung von Rauschzuständen. Für Personen, bei denen ein kontrolliertes Trinken als nicht mehr möglich beurteilt wird, z.B. bei wiederholten Rückfällen, ist eine Alkoholabstinenz anzustreben. Die Herstellung bzw. Sicherstellung der Abstinenz gilt ebenfalls für Kursteilnehmer mit Drogenauffälligkeiten als eines der Kursziele.
Rz. 18
Praxistipp
Gegenstand der Kurse ist im Wesentlichen:[6]
▪ | Einübung einer kritischen Selbstbeobachtung des Trink-/Konsum- und Fahrverhaltens, |
▪ | Analyse von Verführungssituationen und Durchführung eines Ablehnungstrainings, |
▪ | Einübung von Verhaltensregeln zu kontrolliertem Trinken/Abstinenz, |
▪ | Ermittlung aller Kosten und negativen Folgen von Trunkenheits- oder Drogenfahrten, |
▪ | Einüben von Selbstkontrolltechniken sowie |
▪ | Vermittlung von juristischem, medizinischem und psychologischem Wissen zum Thema "Substanzkonsum und Fahren". |
Rz. 19
Die Kurse erstrecken sich in der Regel über ca. 3 bis 6 Wochen und umfassen 3 bis 6 Sitzungen zu je 2 bis 3 Stunden. Inhaltlich unterscheiden sich die Kursmodelle nach bestimmten psychologischen Techniken (z.B. Verhaltenstherapie, Gruppendynamik, Tiefenpsychologie), mit denen sie obengenannte Ziele anstreben und Inhalte vermitteln.
Rz. 20
Daneben gibt es eine Vielzahl von mehrmonatigen Langzeitmaßnahmen, die in regional unterschiedlicher Dichte qualitätsgesichert und seriös von z.B. den obengenannten Trägern angeboten werden. Informationen zu entsprechenden qualitätsgesicherten Maßnahmen lassen sich auf den Internetseiten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP; www.bdp-verband.org) sowie des Bundesverbandes Niedergelassener Verkehrspsychologen e.V. (BNV; www...
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