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Um überhaupt Daten verarbeiten und nutzen zu können, muss der Verantwortliche über die Daten verfügen. Voraussetzung ist also die Erhebung von Daten. Was unter einer "(Daten-)Erhebung" zu verstehen ist, definiert die DSGVO nicht. Die deutsche Rechtsordnung hat das "Erheben" in § 3 Abs. 3 BDSG als "das Beschaffen von Daten über den Betroffenen" definiert.[88] Gemeint ist damit ein aktiver Vorgang,[89] durch den die verantwortliche Stelle Kenntnis von derartigen Daten erlangt.[90] Ohne Bedeutung ist, auf welche Art und Weise dies geschieht.[91] So ist für den Begriff irrelevant, ob die Daten beim Betroffenen oder bei Dritten erhoben werden. Ebenso wenig entscheidend ist, ob die Erhebung heimlich erfolgt oder offengelegt wird. Eine Erhebung geschieht in der Praxis häufig durch schriftliche oder mündliche Befragung, etwa über Fragen bei Antragstellung oder in Antragsformularen, durch Anhörungsschreiben oder durch das Anfordern von Unterlagen beim Betroffenen oder Dritten.[92] Daten werden auch erhoben, wenn sie durch eine Videoüberwachung oder einen Datenabruf erlangt werden.[93] Das Beschaffen von Daten setzt ein auf dieses Ziel gerichtetes Handeln voraus.[94] Werden der verantwortlichen Stelle Daten ohne eigenes Zutun bekannt, fehlt es an einem zielgerichteten Handeln und damit an einer Erhebung.[95] Eine Erhebung stellt es auch nicht dar, wenn Daten lediglich aus bereits bei der verantwortlichen Stelle vorhandenen Dokumenten zusammengestellt werden.[96]

[88] Hierzu; https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/3_BDSG_Kommentar_Absatz_3.
[89] Weichert, in: Däubler/Klebe/Wedde/Weichert (Hrsg.), BDSG, 3. Aufl. 2010, § 3 Rn 31; Buchner, in: Taeger/Gabel (Hrsg.), BDSG, 2010, § 3 Rn 26.
[90] Im englischsprachigen Raum wird die Erhebung ("data collection") gemeinhin wie folgt definiert: "Data collection is the process of gathering and measuring information on variables of interest, in an established systematic fashion that enables one to answer stated research questions, test hypotheses, and evaluate outcomes. The data collection component of research is common to all fields of study including physical and social sciences, humanities, business, etc. While methods vary by discipline, the emphasis on ensuring accurate and honest collection remains the same", so bspw. http://www.niu.edu/rcrportal/datamanagement/dctopic.html; siehe auch: http://searchcio.techtarget.com/definition/data-collection; https://www.techopedia.com/definition/30318/data-collection; http://dictionary.cambridge.org/dictionary/english/data-collection; für Spanien ("recogida"): http://www.aniorte-nic.net/apunt_metod_investigac4_9.htm;
[91] Weichert, in: Däubler/Klebe/Wedde/Weichert (Hrsg.), BDSG, 3. Aufl. 2010, § 3 Rn 30.
[92] Binne, in: v. Maydell/Ruland/Becker (Hrsg.), Sozialrechtshandbuch (SRH), 4. Aufl. 2008, Kap. 10 Rn 33.
[93] Kazemi/Leopold, § 2 Rn 46 ff.
[94] Seidel, in: Fichte/Plagemann/Waschull (Hrsg.), Sozialverwaltungsverfahrensrecht, 2008, Kap. 6 Rn 23; Reiche, Heimliche Vaterschaftstests, 2008, S. 185.
[95] Buchner, in: Taeger/Gabel (Hrsg.), BDSG, 2010, § 3 Rn 26; Wank, in: Müller-Glöge/Preis/Schmidt (Hrsg.), Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 28 BDSG Rn 3; vgl. aber Weichert, in: Däubler/Klebe/Wedde/Weichert (Hrsg.), BDSG, 3. Aufl. 2010, § 3 Rn 30.
[96] Bieresborn, in: v. Wulffen (Hrsg.), SGB X, 7. Aufl. 2010, § 67 Rn 23.

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