Rz. 878

Zur Einbindung von Unterhaltsgläubigern in den Abfindungsvergleich siehe Rdn 683, zur ehelichen GütergemeinschaftRdn 790.

 

Rz. 879

Zur Einbeziehung von Gesamtschuldnern siehe Rdn 706 ff., 791, 882 ff., § 3 Rdn 224 ff.

 

Rz. 880

Zur Einbindung des Finanzamts siehe § 4 Rdn 9.

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